Gärten in der Stadt
Braunschweig hat sehr unterschiedliche Grundstücke. In den Villenvierteln und am Östlichen Ringgebiet stehen alte Bäume und gewachsene Gärten, oft mit engem Zugang über die Einfahrt. In Siedlungen aus den 1950er bis 1970er Jahren sind Terrassen, Wege und Zäune häufig in die Jahre gekommen. In Neubaugebieten am Stadtrand geht es meist um die erste Anlage: Rasen, Terrasse, Sichtschutz und Hecke.
Bei engen Grundstücken planen wir mit kleinen Maschinen und legen fest, wo Material abgeladen werden kann, ohne Gehweg oder Nachbarn zu stören.
Bäume und Regeln in Braunschweig
Braunschweig hat seit 2002 keine Baumschutzsatzung mehr. Für Fällungen auf Privatgrundstücken braucht es daher meist keine Genehmigung der Stadt. Ausnahmen gelten für Naturdenkmale, Bäume, die im Bebauungsplan festgesetzt sind, und Wald. Der Artenschutz gilt immer, die Schonzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Sträucher auch im Garten. Wir klären mit Ihnen vor der Fällung, was für Ihren Baum gilt.
