Wer räumen und streuen muss
Auf dem eigenen Grundstück sind Sie als Eigentümer für sichere Wege verantwortlich. Für öffentliche Gehwege vor dem Grundstück übertragen die meisten Städte und Gemeinden die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger. Wann morgens geräumt sein muss, wie breit und womit gestreut werden darf, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Die Vorgaben unterscheiden sich von Ort zu Ort.
Bei Vermietern und Gewerbeflächen kommt hinzu, dass Parkplätze, Zugänge und Anlieferzonen für Mieter, Kunden und Lieferanten sicher sein müssen.
Was wir übernehmen
Wir räumen Schnee und streuen bei Glätte auf Gehwegen, Zufahrten, Hofflächen und Parkplätzen. Welche Flächen dazugehören, legen wir vorab gemeinsam fest, am besten mit einem Lageplan. So ist klar, wo geräumt wird und wo der Schnee hin darf.
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Die Dokumentation ist wichtig, falls es nach einem Sturz Fragen gibt.
Pflicht delegieren, Kontrolle behalten
Wer den Winterdienst an einen Dienstleister vergibt, ist die praktische Arbeit los. Nach allgemeiner Rechtsprechung bleibt aber eine Pflicht zur Kontrolle, ob der Dienst tatsächlich erledigt wird. Ein klarer schriftlicher Vertrag mit festgelegten Flächen und Zeiten hilft allen Beteiligten.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Zeiten Ihre Gemeinde vorgibt und was für Ihre Nutzung sinnvoll ist. Ein Gewerbebetrieb mit Frühschicht braucht andere Zeiten als ein Einfamilienhaus.
Streumittel und Flächen
Streusalz ist für Privatleute auf Gehwegen in vielen Städten nur eingeschränkt erlaubt, weil es Bäumen, Beeten und Pflaster schadet. Üblich sind abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Was bei Ihnen gilt, steht ebenfalls in der örtlichen Satzung.
Bei der Besichtigung achten wir auf Stolperkanten, Rinnen, Treppen und Stellen, an denen Tauwasser über Nacht wieder gefriert. Solche Punkte bekommen besondere Aufmerksamkeit.
Vertrag und Aufwand
Winterdienst vereinbaren wir als Saisonvertrag. Der Aufwand hängt von der Größe der Flächen, dem Anteil an Handarbeit, den geforderten Zeiten und davon ab, ob Schnee abtransportiert werden muss. Weil Einsätze gebündelt geplant werden, sollten Sie vor Beginn der Saison anfragen.

