Braunschweig & UmgebungGute Gärten beginnen mit einem Gespräch.0531 3172026

05 / Winterdienst in Braunschweig für Privat und GewerbeWir kümmern uns. Auch bei Schnee.

Gehwege, Zufahrten und Betriebsflächen brauchen im Winter besondere Aufmerksamkeit. Wir übernehmen den Räum- und Streudienst für private und gewerbliche Grundstücke in Braunschweig und Umgebung.

Ihr Vorhaben besprechenIn Braunschweig & Umgebung · Einsatzgebiet prüfen
Geräumter Weg zwischen schneebedeckten Grünflächen und BäumenWinterdienst / Frank John
Dafür sind wir da

Mit guten Ideen.
Und guten Händen.

Wir stimmen die Arbeiten auf Ihre Wünsche und die Gegebenheiten vor Ort ab. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.

  • Schneeräumung und Streudienst
  • Gehwege und private Grundstücke
  • Firmenparkplätze und Gewerbeflächen
  • Individuell abgestimmte Saisonverträge
  • Dokumentation der Einsätze
Winterdienst im Detail

Was Sie wissen
sollten.

Wer räumen und streuen muss

Auf dem eigenen Grundstück sind Sie als Eigentümer für sichere Wege verantwortlich. Für öffentliche Gehwege vor dem Grundstück übertragen die meisten Städte und Gemeinden die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger. Wann morgens geräumt sein muss, wie breit und womit gestreut werden darf, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Die Vorgaben unterscheiden sich von Ort zu Ort.

Bei Vermietern und Gewerbeflächen kommt hinzu, dass Parkplätze, Zugänge und Anlieferzonen für Mieter, Kunden und Lieferanten sicher sein müssen.

Was wir übernehmen

Wir räumen Schnee und streuen bei Glätte auf Gehwegen, Zufahrten, Hofflächen und Parkplätzen. Welche Flächen dazugehören, legen wir vorab gemeinsam fest, am besten mit einem Lageplan. So ist klar, wo geräumt wird und wo der Schnee hin darf.

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Die Dokumentation ist wichtig, falls es nach einem Sturz Fragen gibt.

Pflicht delegieren, Kontrolle behalten

Wer den Winterdienst an einen Dienstleister vergibt, ist die praktische Arbeit los. Nach allgemeiner Rechtsprechung bleibt aber eine Pflicht zur Kontrolle, ob der Dienst tatsächlich erledigt wird. Ein klarer schriftlicher Vertrag mit festgelegten Flächen und Zeiten hilft allen Beteiligten.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Zeiten Ihre Gemeinde vorgibt und was für Ihre Nutzung sinnvoll ist. Ein Gewerbebetrieb mit Frühschicht braucht andere Zeiten als ein Einfamilienhaus.

Streumittel und Flächen

Streusalz ist für Privatleute auf Gehwegen in vielen Städten nur eingeschränkt erlaubt, weil es Bäumen, Beeten und Pflaster schadet. Üblich sind abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Was bei Ihnen gilt, steht ebenfalls in der örtlichen Satzung.

Bei der Besichtigung achten wir auf Stolperkanten, Rinnen, Treppen und Stellen, an denen Tauwasser über Nacht wieder gefriert. Solche Punkte bekommen besondere Aufmerksamkeit.

Vertrag und Aufwand

Winterdienst vereinbaren wir als Saisonvertrag. Der Aufwand hängt von der Größe der Flächen, dem Anteil an Handarbeit, den geforderten Zeiten und davon ab, ob Schnee abtransportiert werden muss. Weil Einsätze gebündelt geplant werden, sollten Sie vor Beginn der Saison anfragen.

Aus unserer Arbeit

So sieht das
in echt aus.

Einblicke in unsere Projekte.
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Gut zu wissen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

01Bieten Sie Winterdienst für Gewerbe an?

Ja. Wir betreuen private und gewerbliche Flächen. Umfang, Flächen und Einsatzbedingungen stimmen wir vor Beginn der Saison schriftlich ab.

02Wann sollte ich den Winterdienst anfragen?

Am besten im Herbst, vor dem ersten Frost. Dann können wir die Flächen besichtigen und die Touren planen. Fragen Sie die aktuelle Verfügbarkeit direkt bei uns an.

03Bin ich mit einem Dienstleister komplett aus der Haftung?

Nicht ganz. Die Arbeit geht auf den Dienstleister über, eine Pflicht zur Kontrolle bleibt nach allgemeiner Rechtsprechung beim Auftraggeber. Die Dokumentation unserer Einsätze hilft Ihnen dabei.

04Dürfen Sie Streusalz verwenden?

Das regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Auf Gehwegen ist Salz häufig eingeschränkt. Wir richten uns nach den örtlichen Vorgaben und stimmen die Streumittel mit Ihnen ab.

05Was passiert bei Schnee am Wochenende oder nachts?

Welche Tage und Zeiten abgedeckt sind, steht im Vertrag. Maßgeblich sind die Zeiten aus der Satzung Ihrer Gemeinde und Ihre Nutzung. Bei Gewerbeflächen mit frühem Schichtbeginn planen wir entsprechend früher. Schneit oder friert es über den Tag erneut, wird bei Bedarf nachgeräumt und nachgestreut.

06Was gehört in einen Winterdienstvertrag?

Die genauen Flächen, am besten mit Lageplan, die Einsatzzeiten, die Streumittel, der Umgang mit Schneehaufen und die Art der Dokumentation. Je klarer das geregelt ist, desto weniger Streit gibt es im Ernstfall.

Lassen Sie uns darüber sprechen

Ihr Garten. Unsere nächste Idee.

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