Gut gefragt.
Gut zu wissen.
Ein Gartenprojekt beginnt oft mit vielen Fragen. Hier finden Sie erste Antworten. Für alles Weitere sind wir persönlich für Sie da.
Allgemeine Fragen
01In welcher Region sind Sie unterwegs?
Wir sind in Braunschweig und Umgebung für Sie da. Nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage einfach den Ort Ihres Vorhabens. Gemeinsam klären wir, ob wir Ihr Projekt betreuen können.
02Wie läuft eine Zusammenarbeit ab?
Sie erzählen uns von Ihrem Vorhaben. Anschließend besprechen wir die nächsten Schritte und vereinbaren bei Bedarf einen Termin vor Ort. Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein individuelles Angebot.
03Übernehmen Sie auch kleinere Arbeiten?
Ob einzelne Gartenarbeiten, eine neue Terrasse oder eine umfassende Umgestaltung: Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben. Wir besprechen mit Ihnen den passenden Umfang und unsere Verfügbarkeit.
04Arbeiten Sie auch für Unternehmen?
Ja. Neben privaten Gärten betreuen wir auch gewerbliche Außenanlagen, übernehmen Pflegearbeiten und bieten Winterdienst für Firmenflächen an.
05Was kostet mein Gartenprojekt?
Jeder Garten und jedes Vorhaben sind anders. Fläche, Material, Zugänglichkeit und Arbeitsumfang bestimmen den Aufwand. Nach einem persönlichen Gespräch und gegebenenfalls einer Besichtigung erstellen wir ein individuelles Angebot.
06Kann ich schon mit einer ersten Idee auf Sie zukommen?
Sehr gerne. Sie brauchen noch keinen fertigen Plan. Erzählen Sie uns, was Sie sich wünschen und wie Sie Ihren Garten nutzen möchten. Den Rest besprechen wir gemeinsam.
01Muss gleich der ganze Garten neu gemacht werden?
Nein. Oft verändert schon ein Bereich viel: ein neues Beet, ein besserer Weg oder ein Sitzplatz an der richtigen Stelle. Wir sehen uns den Garten an und schlagen vor, womit sich der Anfang lohnt. Weitere Abschnitte können später folgen.
02Übernehmen Sie auch die regelmäßige Pflege?
Ja. Von einzelnen saisonalen Arbeiten bis zur laufenden Gartenpflege. Welche Arbeiten in welchem Abstand anfallen, stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
03Darf ich meine Hecke im Sommer schneiden?
Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist auch zwischen 1. März und 30. September erlaubt, solange keine Vögel darin brüten. Starker Rückschnitt, Auf-den-Stock-Setzen oder Roden sind in dieser Zeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz verboten.
04Wie lange dauert es, bis ein neues Beet eingewachsen ist?
Stauden brauchen meist ein bis zwei Jahre, bis sie die Fläche schließen. Gehölze länger. In der ersten Saison ist regelmäßiges Gießen bei Trockenheit das Wichtigste.
05Kann man einen Garten pflegeleicht anlegen?
Ja, mit passender Planung. Standortgerechte Pflanzen, gemulchte Beete, klare Kanten zwischen Rasen und Beet und wenige Schnitthecken senken den Aufwand deutlich. Ganz ohne Pflege kommt aber kein Garten aus.
01Welches Material passt zu meiner Terrasse?
Das hängt von Nutzung, Haus, Garten und Ihrem Geschmack ab. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede zwischen Naturstein, Betonstein und Holz beim Termin vor Ort, gern mit Mustern.
02Was beeinflusst die Kosten beim Pflastern?
Fläche und Material, dazu der vorhandene Untergrund, die Menge an Aushub, die Entwässerung, der Zugang für Maschinen und die Entsorgung alter Beläge. Ein verlässliches Angebot entsteht deshalb erst nach einem Blick auf die Fläche.
03Kann der alte Belag bleiben und nur neu verlegt werden?
Manchmal. Sind die Steine intakt und der Unterbau nur stellenweise schadhaft, kann man aufnehmen, den Unterbau richten und neu verlegen. Ist der Unterbau insgesamt zu dünn, lohnt sich ein kompletter Neuaufbau.
04Wie tief wird für eine Einfahrt ausgehoben?
Deutlich tiefer als für eine Terrasse, weil die Tragschicht Autos tragen muss. Die genaue Tiefe hängt vom Boden und von der Belastung ab. Wir legen den Aufbau nach dem Termin fest und schreiben ihn ins Angebot.
05Warum sind in der Fläche Fugen und kein Beton?
Pflaster ist eine flexible Bauweise. Die Fugen lassen den Belag bei Temperatur und Last minimal arbeiten. Mit durchlässigem Fugenmaterial kann zudem ein Teil des Regens versickern.
01Rollrasen oder Aussaat – was ist besser?
Rollrasen ist schnell geschlossen und bald nutzbar. Aussaat braucht mehr Zeit und Geduld, ist aber flexibler bei der Mischung. Wir beraten Sie passend zu Standort, Nutzung und Zeitplan.
02Können Sie auch einen bestehenden Zaun ersetzen?
Ja. Wir bauen den alten Zaun ab, prüfen, ob vorhandene Fundamente noch taugen, und setzen den neuen Zaun einschließlich Toren oder Sichtschutz.
03Wie hoch darf mein Zaun sein?
Das hängt vom Bebauungsplan, von örtlichen Satzungen und vom Nachbarrecht ab. Fragen Sie im Zweifel bei der Gemeinde nach. Wir sprechen das beim Termin mit Ihnen durch.
04Was hilft gegen Moos im Rasen?
Moos zeigt meist Schatten, Staunässe, verdichteten Boden oder Nährstoffmangel an. Vertikutieren entfernt es kurzfristig. Dauerhaft hilft nur, die Ursache zu beheben, etwa durch Belüften, Nachsaat und passende Düngung.
05Wann kann ich neuen Rasen betreten?
Rollrasen nach etwa zwei bis drei Wochen vorsichtig, wenn er angewachsen ist. Gesäten Rasen erst, wenn er mehrfach gemäht wurde, in der Regel nach einigen Wochen bis Monaten.
01Eignet sich Naturstein auch für kleine Gärten?
Ja. Eine Beeteinfassung, ein paar Stufen oder eine niedrige Mauer geben einem kleinen Garten Struktur. Format und Farbe stimmen wir auf die Fläche ab.
02Können Sie Höhenunterschiede im Garten gestalten?
Ja, mit Treppen, Stützmauern, Gabionen oder bepflanzten Böschungen. Welche Lösung passt, hängt von Gelände, Boden und Nutzung ab.
03Brauche ich für eine Stützmauer eine Genehmigung?
Das hängt von Höhe, Lage und dem Bebauungsplan ab. Niedrige Gartenmauern sind meist unproblematisch. Bei höheren Mauern oder an der Grenze sollten Sie das vorher bei der Gemeinde klären. Wir sagen Ihnen beim Termin, wann das nötig ist.
04Was ist besser, Trockenmauer oder Gabione?
Die Trockenmauer ist lebendiger und bietet Tieren Lebensraum. Die Gabione ist schneller gebaut und wirkt geradliniger. Beide halten bei richtiger Gründung sehr lange.
05Kann man eine alte Natursteinmauer sanieren?
Oft ja. Lose Steine werden neu gesetzt, ausgebrochene Bereiche ergänzt, und hinter der Mauer wird für Entwässerung gesorgt. Ob sich eine Sanierung lohnt, zeigt ein Blick auf Fundament und Hinterfüllung.
01Bieten Sie Winterdienst für Gewerbe an?
Ja. Wir betreuen private und gewerbliche Flächen. Umfang, Flächen und Einsatzbedingungen stimmen wir vor Beginn der Saison schriftlich ab.
02Wann sollte ich den Winterdienst anfragen?
Am besten im Herbst, vor dem ersten Frost. Dann können wir die Flächen besichtigen und die Touren planen. Fragen Sie die aktuelle Verfügbarkeit direkt bei uns an.
03Bin ich mit einem Dienstleister komplett aus der Haftung?
Nicht ganz. Die Arbeit geht auf den Dienstleister über, eine Pflicht zur Kontrolle bleibt nach allgemeiner Rechtsprechung beim Auftraggeber. Die Dokumentation unserer Einsätze hilft Ihnen dabei.
04Dürfen Sie Streusalz verwenden?
Das regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Auf Gehwegen ist Salz häufig eingeschränkt. Wir richten uns nach den örtlichen Vorgaben und stimmen die Streumittel mit Ihnen ab.
05Was passiert bei Schnee am Wochenende oder nachts?
Welche Tage und Zeiten abgedeckt sind, steht im Vertrag. Maßgeblich sind die Zeiten aus der Satzung Ihrer Gemeinde und Ihre Nutzung. Bei Gewerbeflächen mit frühem Schichtbeginn planen wir entsprechend früher. Schneit oder friert es über den Tag erneut, wird bei Bedarf nachgeräumt und nachgestreut.
06Was gehört in einen Winterdienstvertrag?
Die genauen Flächen, am besten mit Lageplan, die Einsatzzeiten, die Streumittel, der Umgang mit Schneehaufen und die Art der Dokumentation. Je klarer das geregelt ist, desto weniger Streit gibt es im Ernstfall.
01Welche Pflege braucht mein Baum?
Das lässt sich am besten vor Ort beurteilen. Art, Alter, Standort und Zustand entscheiden, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Oft reicht ein maßvoller Pflegeschnitt alle paar Jahre.
02Was muss vor einer Baumfällung geklärt werden?
Ob eine Baumschutzsatzung, ein Bebauungsplan oder ein Naturdenkmal den Baum schützt, ob Tiere darin leben und ob die Jahreszeit passt. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir das Vorgehen abstimmen können.
03Darf ich im Sommer einen Baum fällen?
Im Hausgarten meist ja: Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen sind von der Schonzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ausgenommen. Brüten aber Vögel im Baum oder wohnen Fledermäuse darin, ist die Fällung nach dem Artenschutz tabu, bis die Tiere weg sind. Außerdem kann eine Baumschutzsatzung der Stadt eine Genehmigung verlangen.
04Warum sollte man einen Baum nicht einfach kappen?
Nach einer Kappung treibt der Baum viele dünne, schlecht verankerte Triebe. Die großen Schnittflächen faulen oft ein. Das Ergebnis ist ein Baum, der mehr Pflege braucht und weniger sicher ist als vorher.
05Was passiert mit dem Holz?
Wir entsorgen Schnittgut und Holz. Wenn Sie Brennholz behalten möchten, lassen wir es auf Wunsch in Stücken vor Ort.
