Erst ansehen, dann schneiden
Jeder Baum wird vor Ort beurteilt. Wir sehen uns Art, Alter, Kronenform, Totholz, Rinde, Stammfuß und Standort an. Daraus ergibt sich, ob ein Pflegeschnitt reicht, die Krone entlastet werden muss oder eine Fällung zu prüfen ist.
Grundlage sind die anerkannten Regeln der Baumpflege, wie sie etwa die ZTV-Baumpflege der FLL beschreibt. Ein guter Schnitt nimmt so wenig wie nötig und setzt an der richtigen Stelle an. Große Schnittwunden heilen schlecht, Kappungen schaden dem Baum dauerhaft und machen ihn oft erst unsicher.
Kronenpflege und Sicherheit
Totes Holz, Äste, die über Dach oder Weg hängen, und Reibungsstellen in der Krone werden entfernt. Bei jungen Bäumen lenkt der Erziehungsschnitt die Krone früh in eine stabile Form. Das erspart später große Eingriffe.
Als Eigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf Ihrem Grundstück. Wer regelmäßig nachsehen lässt und erkennbare Schäden beheben lässt, ist auf der sicheren Seite. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn eine Frage über unseren Blick hinausgeht und ein Sachverständiger mit Spezialtechnik gebraucht wird.
Wann geschnitten und gefällt werden darf
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume außerhalb des Waldes vom 1. März bis 30. September nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Ausgenommen sind Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen; dazu zählen in Niedersachsen laut Erlass des Umweltministeriums auch private Hausgärten. Hecken und Sträucher fallen dagegen auch im Garten unter die Schonzeit. Unabhängig vom Datum gilt der Artenschutz: Bäume mit Nestern oder Höhlen, die besetzt sind, bleiben unangetastet.
Viele Städte haben zusätzlich eine Baumschutzsatzung, die größere Bäume auch auf Privatgrundstücken schützt. In Braunschweig gibt es seit 2002 keine solche Satzung mehr. Ausnahmen gelten etwa für Naturdenkmale oder Bäume, die im Bebauungsplan festgesetzt sind. In Nachbarstädten kann es anders aussehen. Wir helfen Ihnen, die Frage vor der Fällung zu klären.
Obstbäume
Obstbäume schneiden wir im Spätwinter, solange sie ruhen, oder im Sommer nach der Ernte. Der Winterschnitt regt das Wachstum an, der Sommerschnitt bremst es. Ziel ist eine lichte Krone, in die Sonne kommt, und kräftiges Fruchtholz. Alte, vernachlässigte Bäume werden über mehrere Jahre schrittweise zurückgeführt, nicht in einem Zug.
Fällung, Wurzelstock und Entsorgung
Muss ein Baum weg, wird er je nach Platz im Ganzen oder stückweise abgetragen. Auf engen Grundstücken zwischen Haus, Zaun und Leitungen geht das nur in Teilen. Der Aufwand hängt von Höhe, Stammdurchmesser, Zugang und der Menge an Holz ab, die abtransportiert wird.
Den Wurzelstock fräsen wir auf Wunsch aus. Danach kann die Stelle bepflanzt, eingesät oder gepflastert werden.

