Braunschweig & UmgebungGute Gärten beginnen mit einem Gespräch.0531 3172026

06 / Baumpflege und Baumfällung in BraunschweigFür alles, was über uns hinauswächst.

Bäume geben einem Garten Schatten, Ruhe und Charakter. Mit fachgerechter Pflege unterstützen wir ihre Entwicklung und kümmern uns um die notwendigen Arbeiten rund um Baum und Krone.

Ihr Vorhaben besprechenIn Braunschweig & Umgebung · Einsatzgebiet prüfen
Junger Gartenbaum mit fachgerecht gesetzter HolzstützeBäume & Gehölze / Frank John
Dafür sind wir da

Mit guten Ideen.
Und guten Händen.

Wir stimmen die Arbeiten auf Ihre Wünsche und die Gegebenheiten vor Ort ab. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.

  • Kronenpflege und Kronenschnitt
  • Totholzentfernung und Sicherheitsschnitte
  • Obstbaumschnitt
  • Baumfällungen nach Prüfung der Voraussetzungen
  • Wurzelstockfräsen und Entsorgung
Baumpflege im Detail

Was Sie wissen
sollten.

Erst ansehen, dann schneiden

Jeder Baum wird vor Ort beurteilt. Wir sehen uns Art, Alter, Kronenform, Totholz, Rinde, Stammfuß und Standort an. Daraus ergibt sich, ob ein Pflegeschnitt reicht, die Krone entlastet werden muss oder eine Fällung zu prüfen ist.

Grundlage sind die anerkannten Regeln der Baumpflege, wie sie etwa die ZTV-Baumpflege der FLL beschreibt. Ein guter Schnitt nimmt so wenig wie nötig und setzt an der richtigen Stelle an. Große Schnittwunden heilen schlecht, Kappungen schaden dem Baum dauerhaft und machen ihn oft erst unsicher.

Kronenpflege und Sicherheit

Totes Holz, Äste, die über Dach oder Weg hängen, und Reibungsstellen in der Krone werden entfernt. Bei jungen Bäumen lenkt der Erziehungsschnitt die Krone früh in eine stabile Form. Das erspart später große Eingriffe.

Als Eigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf Ihrem Grundstück. Wer regelmäßig nachsehen lässt und erkennbare Schäden beheben lässt, ist auf der sicheren Seite. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn eine Frage über unseren Blick hinausgeht und ein Sachverständiger mit Spezialtechnik gebraucht wird.

Wann geschnitten und gefällt werden darf

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume außerhalb des Waldes vom 1. März bis 30. September nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Ausgenommen sind Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen; dazu zählen in Niedersachsen laut Erlass des Umweltministeriums auch private Hausgärten. Hecken und Sträucher fallen dagegen auch im Garten unter die Schonzeit. Unabhängig vom Datum gilt der Artenschutz: Bäume mit Nestern oder Höhlen, die besetzt sind, bleiben unangetastet.

Viele Städte haben zusätzlich eine Baumschutzsatzung, die größere Bäume auch auf Privatgrundstücken schützt. In Braunschweig gibt es seit 2002 keine solche Satzung mehr. Ausnahmen gelten etwa für Naturdenkmale oder Bäume, die im Bebauungsplan festgesetzt sind. In Nachbarstädten kann es anders aussehen. Wir helfen Ihnen, die Frage vor der Fällung zu klären.

Obstbäume

Obstbäume schneiden wir im Spätwinter, solange sie ruhen, oder im Sommer nach der Ernte. Der Winterschnitt regt das Wachstum an, der Sommerschnitt bremst es. Ziel ist eine lichte Krone, in die Sonne kommt, und kräftiges Fruchtholz. Alte, vernachlässigte Bäume werden über mehrere Jahre schrittweise zurückgeführt, nicht in einem Zug.

Fällung, Wurzelstock und Entsorgung

Muss ein Baum weg, wird er je nach Platz im Ganzen oder stückweise abgetragen. Auf engen Grundstücken zwischen Haus, Zaun und Leitungen geht das nur in Teilen. Der Aufwand hängt von Höhe, Stammdurchmesser, Zugang und der Menge an Holz ab, die abtransportiert wird.

Den Wurzelstock fräsen wir auf Wunsch aus. Danach kann die Stelle bepflanzt, eingesät oder gepflastert werden.

Aus unserer Arbeit

So sieht das
in echt aus.

Einblicke in unsere Projekte.
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Gut zu wissen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

01Welche Pflege braucht mein Baum?

Das lässt sich am besten vor Ort beurteilen. Art, Alter, Standort und Zustand entscheiden, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Oft reicht ein maßvoller Pflegeschnitt alle paar Jahre.

02Was muss vor einer Baumfällung geklärt werden?

Ob eine Baumschutzsatzung, ein Bebauungsplan oder ein Naturdenkmal den Baum schützt, ob Tiere darin leben und ob die Jahreszeit passt. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir das Vorgehen abstimmen können.

03Darf ich im Sommer einen Baum fällen?

Im Hausgarten meist ja: Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen sind von der Schonzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ausgenommen. Brüten aber Vögel im Baum oder wohnen Fledermäuse darin, ist die Fällung nach dem Artenschutz tabu, bis die Tiere weg sind. Außerdem kann eine Baumschutzsatzung der Stadt eine Genehmigung verlangen.

04Warum sollte man einen Baum nicht einfach kappen?

Nach einer Kappung treibt der Baum viele dünne, schlecht verankerte Triebe. Die großen Schnittflächen faulen oft ein. Das Ergebnis ist ein Baum, der mehr Pflege braucht und weniger sicher ist als vorher.

05Was passiert mit dem Holz?

Wir entsorgen Schnittgut und Holz. Wenn Sie Brennholz behalten möchten, lassen wir es auf Wunsch in Stücken vor Ort.

Lassen Sie uns darüber sprechen

Ihr Garten. Unsere nächste Idee.

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