Unkrautvernichter und Hausmittel wie Salz dürfen auf gepflasterten Flächen nicht eingesetzt werden, das regelt § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz. Auch von Essig ist abzuraten, weil die Behörden ihn unterschiedlich bewerten. Dauerhaft hilft eine Kombination aus mechanischem Auskratzen, regelmäßigem Fegen und dem richtigen Fugenmaterial. Wer die Fugen voll und sauber hält, nimmt dem Unkraut die Grundlage.
Warum in Fugen überhaupt etwas wächst
Das meiste Unkraut in Pflasterfugen kommt nicht von unten, sondern von oben. Laub, Blütenstaub, Erde von Schuhen und Staub setzen sich in den Fugen ab und werden zu Humus. Darin keimen Samen, die der Wind heranträgt. Je breiter und je leerer die Fuge, desto mehr sammelt sich.
Besonders betroffen sind schattige und feuchte Flächen, Ränder an Beeten und Rasen und Stellen, an denen selten jemand geht. Auf der Hauptlaufspur einer Terrasse wächst kaum etwas, in der Ecke hinter dem Blumenkübel dafür umso mehr.
Das erklärt, warum Vorbeugen mehr bringt als Bekämpfen. Wer regelmäßig fegt und die Fugen voll hält, hat deutlich weniger Arbeit als jemand, der zweimal im Jahr eine grüne Fläche frei kratzt.
Auch die Bauweise spielt eine Rolle. Breite Fugen, etwa bei Natursteinpflaster oder alten Klinkerwegen, bieten mehr Platz für Humus als die schmalen Fugen von Betonstein. Flächen mit wenig Gefälle trocknen langsamer ab. Und wo Moos zwischen den Steinen steht, ist die Fläche meist dauerhaft zu feucht. Dort hilft es, Licht und Luft zu schaffen, etwa indem überhängende Sträucher zurückgeschnitten werden.
Ganz ohne Bewuchs bleibt keine offene Fuge. Ziel ist eine Fläche, die mit wenig Aufwand sauber bleibt, nicht eine, die nie wieder ein Keimling erreicht.
Was auf befestigten Flächen verboten ist
Pflanzenschutzmittel dürfen nach § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz nicht auf befestigten Freilandflächen angewendet werden. Das betrifft Terrassen, Einfahrten, Hofflächen, Gehwege und Garagenzufahrten, privat genauso wie öffentlich. Der Grund: Von diesen Flächen läuft Regen schnell in die Kanalisation und damit ins Gewässer. Ausnahmen kann nur die zuständige Behörde genehmigen, und zwar nur für zugelassene Mittel und nur, wenn sich der Zweck auf andere Weise nicht mit zumutbarem Aufwand erreichen lässt.
Das Verbot gilt auch für vermeintliche Hausmittel. Salz ist als Mittel gegen Unkraut nicht erlaubt. Das Umweltbundesamt nennt außerdem Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter und Haushaltsreiniger, die nicht gegen Unkraut eingesetzt werden dürfen. Salz schadet zudem dem Boden in angrenzenden Beeten und kann Betonstein angreifen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Beim Essig sind die Auskünfte nicht einheitlich. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zählt Essig pauschal zu den verbotenen Mitteln. Das Umweltbundesamt und die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft halten dagegen Speiseessig mit höchstens sechs Prozent Säure als genehmigten Grundstoff für zulässig, und zwar nur zum Behandeln einzelner Pflanzen. Stärkere Lösungen und Mischungen, etwa mit Salz, fallen nicht darunter. Wegen der widersprüchlichen Angaben verzichten Sie besser ganz darauf oder fragen beim Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer nach.
Das ist allgemeine Information, im Einzelfall kann die Rechtslage abweichen. Die sichere Linie für Hausbesitzer ist einfach: auf Pflaster, Platten und Wegen keine Mittel gegen Unkraut, weder gekaufte noch selbst gemischte.
Mechanisch und thermisch: die erlaubten Methoden
Die zuverlässigste Methode ist das Auskratzen. Ein Fugenkratzer mit Hakenklinge zieht Pflanzen samt Wurzel und Humus aus der Fuge. Für größere Flächen gibt es elektrische Fugenbürsten mit Drahtbürste. Sie arbeiten schneller, tragen aber auch Fugenmaterial mit ab.
Thermische Verfahren sind ebenfalls erlaubt:
- Abflammen mit Gasbrenner: Die Pflanze wird nur kurz erhitzt, bis sich die Blätter dunkel verfärben. Sie stirbt in den folgenden Tagen ab. Wurzelunkräuter treiben wieder aus. Nicht bei Trockenheit und nicht neben Hecken, Holz oder trockenem Laub.
- Heißes Wasser oder Heißdampf: wirkt wie Abflammen, ohne offene Flamme, gut an Hauswänden und Holzkanten.
Thermische Methoden wirken nur oberirdisch. Man muss sie mehrmals im Jahr wiederholen, am besten, solange die Pflanzen klein sind. Danach die abgestorbenen Reste auskehren, sonst bilden sie neuen Humus.
Hochdruckreiniger entfernen zwar Bewuchs, spülen aber auch das Fugenmaterial aus. Die Folge sind leere Fugen, in denen Unkraut noch besser wächst, und im schlimmsten Fall lockere Steine. Mehr dazu unter Terrasse und Pflaster reinigen.
Das richtige Fugenmaterial
Bei ungebundener Bauweise werden die Fugen mit mineralischem Material gefüllt. Gewaschener Brechsand oder feiner Splitt verzahnt sich besser und wird weniger schnell ausgespült als runder Spielsand. Der Anteil an feinen Bestandteilen sollte gering sein, denn Feinanteil hält Wasser und ist ein guter Keimboden.
Sogenannter unkrauthemmender Fugensand ist ein Brechsand mit bestimmter Kornzusammensetzung, der schnell abtrocknet. Er verhindert Unkraut nicht vollständig, verzögert es aber.
Gebundene Fugenmörtel auf Zement- oder Kunstharzbasis lassen kaum noch etwas durch. Sie passen aber nur, wenn Bettung und Unterbau dafür ausgelegt sind. Auf einem klassischen Splittbett reißt eine starre Zementfuge, sobald sich die Steine minimal bewegen. Es gibt Kunstharz-Fugenmörtel, die ausdrücklich für die ungebundene Bauweise gedacht sind. Halten Sie sich dann genau an die Vorgaben zu Fugenbreite, Fugentiefe und Wetter beim Einbau. Eine gebundene Fuge macht die Fläche außerdem weniger wasserdurchlässig.
Wie Fugen, Bettung und Unterbau zusammenspielen, erklärt die Seite zum Terrassen- und Pflasterbau. Wenn Steine wackeln oder Fugen immer wieder leerlaufen, liegt die Ursache oft tiefer, siehe Pflaster sackt ab.
Werkzeug für Fugen im Überblick
Für kleine Flächen reicht Handwerkzeug. Ein Fugenkratzer mit gebogener Klinge holt Pflanzen samt Wurzel heraus, ein schmaler Fugenbesen mit harten Borsten reinigt die Fuge danach. Ein alter Schraubenzieher tut es für ein paar Meter auch, auf Dauer schont ein Werkzeug mit langem Stiel den Rücken.
Für Einfahrten und große Terrassen gibt es elektrische oder akkubetriebene Fugenbürsten mit rotierender Drahtbürste. Sie arbeiten schnell, sind aber auf empfindlichen Oberflächen wie gestrahltem Betonstein oder Sandstein nicht ohne Risiko: Die Drähte können Kratzer und Verfärbungen hinterlassen. Testen Sie an einer unauffälligen Stelle.
Abflammgeräte gibt es mit Gaskartusche oder Anschluss an eine Gasflasche, dazu elektrische Heißluftgeräte für kleine Flächen. Heißwasser- und Dampfgeräte sind in der Anschaffung teuer. Für einen Einfamilienhausgarten lohnt eher das Leihen als der Kauf.
Wer nach dem Auskratzen neues Fugenmaterial einbringt, braucht außerdem einen weichen Besen zum Einkehren und Wasser zum Einschlämmen, damit sich das Material in der Fuge setzt.
Kaufen Sie Fugenmaterial passend zur Fugenbreite. Für schmale Fugen von Betonstein eignet sich feiner Brechsand, für breitere Fugen von Naturstein ein gröberes Korn. Zu grobes Material bleibt oben liegen, zu feines wird schnell ausgespült. Im Baustoffhandel gibt es die üblichen Körnungen in Säcken, für größere Flächen auch lose.
So bleibt die Fläche dauerhaft sauber
Ein einfacher Ablauf für das Jahr:
- Im Frühjahr einmal gründlich auskratzen, auskehren, Fugen mit neuem Material auffüllen und einkehren.
- Von April bis Oktober alle paar Wochen mit einem harten Besen fegen, vor allem Ränder und Ecken.
- Kleine Keimlinge sofort ziehen oder abflammen, bevor sie Wurzeln bilden.
- Im Herbst Laub zügig entfernen, damit es in den Fugen nicht verrottet.
- Nach jeder Grundreinigung die Fugen prüfen und nachfüllen.
Eine Alternative für Nebenflächen ist, den Bewuchs zu steuern statt zu bekämpfen. Rasenfugenpflaster oder Fugen mit trittfesten Polsterpflanzen sehen gewollt aus und sind wasserdurchlässig. Für Terrassen und Laufwege ist das meist keine Lösung, für Stellplätze oder Randbereiche dagegen schon.
Wächst eine Fläche trotz Pflege jedes Jahr zu, sind die Fugen oft zu breit oder die Steine haben sich bewegt. Dann hilft manchmal nur, die Fläche aufzunehmen und mit schmaleren Fugen neu zu verlegen. Wenn Sie das einschätzen lassen wollen, schicken Sie uns eine Anfrage mit ein paar Fotos.
Häufige Fragen
01Darf ich Unkraut in der Einfahrt abflammen?
Ja, thermische Verfahren sind auf befestigten Flächen erlaubt. Achten Sie auf Brandgefahr bei Trockenheit, auf Abstand zu Hecken, Holzzäunen und Kunststoff und auf Tiere in den Fugen. Wurzelunkräuter müssen Sie mehrfach behandeln.
02Hilft Backpulver oder Natron gegen Fugenunkraut?
Backpulver und Natron sind als Mittel gegen Unkraut nicht zugelassen. Das Umweltbundesamt zählt solche Hausmittel zu dem, was auf Wegen und Terrassen nicht gegen Unkraut eingesetzt werden darf. Bleiben Sie bei mechanischen und thermischen Methoden.
03Welche Fugenbreite ist bei Pflaster normal?
Bei ungebundener Bauweise sieht die DIN 18318 eine Fugenbreite von etwa vier Millimetern vor, mit einer Toleranz von zwei Millimetern. Bei gebundener Bauweise sind die Fugen breiter. Fugen, die über die Jahre deutlich breiter geworden sind, deuten auf wandernde Steine hin.
04Wie oft muss man Fugen nachsanden?
Bei einer neuen Fläche in den ersten Monaten mehrfach, weil sich das Material setzt. Danach in der Regel einmal im Jahr und nach jeder gründlichen Reinigung. Die Fuge sollte bis knapp unter die Steinkante gefüllt sein.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2 (Verbot auf befestigten Freilandflächen) (öffnet in neuem Tab)
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Unkrautbekämpfung auf Wegen und Flächen (Hausmittel Salz und Essig verboten, Alternativen) (öffnet in neuem Tab)
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Unkrautbekämpfung mit Essig oder Salz (Salz nicht als Herbizid, Speiseessig bis 6 % als Grundstoff für Einzelpflanzen) (öffnet in neuem Tab)
- Umweltbundesamt: Unkraut vergeht nicht? (Hausmittel und Reiniger verboten, Speiseessig 6 % als Ausnahme, Abflammen, Fugenfüllung) (öffnet in neuem Tab)
- Neue Landschaft: ATV DIN 18318 überarbeitet (Fugenbreite ungebunden 4 mm ± 2 mm) (öffnet in neuem Tab)
Die Hinweise zu Recht und Vorschriften sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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