Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn sie dieselbe Leistung beschreiben. Prüfen Sie deshalb nicht zuerst die Endsumme, sondern Aufbau, Mengen, Material und Nebenleistungen wie Entsorgung und Baustelleneinrichtung. Der niedrigste Preis entsteht oft dort, wo es später wehtut: bei Tragschicht, Randeinfassung und Positionen „nach Aufwand“.
Vergleichbar wird es erst mit derselben Grundlage
Drei Angebote für „eine Terrasse von 30 Quadratmetern“ können drei verschiedene Terrassen beschreiben. Der eine rechnet mit 20 Zentimetern Tragschicht, der andere mit 30. Der eine setzt Randsteine in Beton, der andere nicht. Einer hat die Entsorgung des alten Belags drin, der zweite als Zusatzposition, der dritte gar nicht.
Legen Sie deshalb vorher fest, was Sie wollen, und geben Sie allen Anbietern dieselbe Beschreibung: Maße, gewünschtes Material, Nutzung, Zugang zur Baustelle und was mit Altbelag, Aushub und Pflanzen passieren soll. Eine Skizze mit Maßen und ein paar Fotos helfen. Lassen Sie jeden Betrieb die Fläche ansehen. Ein Angebot ohne Besichtigung ist bei Erdarbeiten eine Schätzung.
Weichen die Vorschläge trotzdem ab, ist das nicht schlecht. Oft schlägt ein Betrieb eine andere Lösung vor, weil er beim Termin etwas gesehen hat, etwa ein Gefälleproblem. Fragen Sie nach dem Grund.
Was in einem guten Angebot steht
Ein nachvollziehbares Angebot ist in Positionen gegliedert, jede mit Menge, Einheit und Einzelpreis. Bei Pflaster- und Terrassenarbeiten sollten mindestens diese Punkte erkennbar sein:
- Baustelleneinrichtung und Zufahrt, etwa Schutzplatten oder Kran
- Abbruch und Entsorgung von Altbelag, getrennt nach Material
- Aushub mit Tiefe und Menge, dazu Abfuhr und Entsorgung des Bodens
- Tragschicht mit Material und Stärke nach dem Verdichten
- Randeinfassung: Steinart und ob sie in Beton mit Rückenstütze gesetzt wird
- Bettung und Belag mit Produkt, Format, Stärke und Verlegemuster
- Fugenmaterial und Gefälle
- Anschlüsse an Haus, Rinnen, Entwässerung und angrenzende Flächen
Fehlt eine dieser Angaben, ist das noch kein Mangel. Fragen Sie aber nach, bevor Sie vergleichen. Wie der Aufbau fachlich aussehen sollte, steht auf der Seite zum Terrassen- und Pflasterbau.
Wo Angebote sich unauffällig unterscheiden
Die großen Unterschiede stecken selten im Belag selbst. Sie liegen im Unterbau und in den Nebenleistungen. Eine dünnere Tragschicht spart Aushub, Schotter und Arbeitszeit. Man sieht sie nach dem Bau nicht. Nach ein paar Wintern zeigen sich dann Spurrinnen, gekippte Platten und Pfützen. Was dahinter steckt, erklärt der Artikel Pflaster sackt ab.
Achten Sie auch auf Positionen, die offenbleiben. „Entsorgung nach Aufwand“, „Bodenaustausch bei Bedarf“ oder „Stundenlohnarbeiten nach Nachweis“ sind bei Erdarbeiten manchmal unvermeidbar, weil niemand weiß, was im Boden liegt. Sie sollten aber mit einer geschätzten Menge und einem Einzelpreis im Angebot stehen, damit Sie sie mitrechnen können. Ein Angebot, das viele solche Posten ohne Menge hat, ist nicht günstiger, sondern nur schwerer zu vergleichen.
Sogenannte Eventualpositionen sind Leistungen, die nur ausgeführt werden, wenn sie nötig sind. Sie gehören nicht in die Endsumme, sollten aber bepreist sein.
Einheitspreis, Pauschale und Aufmaß
Die meisten Angebote im Landschaftsbau arbeiten mit Einheitspreisen. Abgerechnet wird dann nach der tatsächlich gebauten Menge, die am Ende gemessen wird. Das nennt man Aufmaß. Wird die Terrasse beim Bau etwas größer, steigt die Rechnung entsprechend. Prüfen Sie deshalb, ob die Mengen im Angebot zu Ihren Maßen passen. Eine zu niedrig angesetzte Menge macht ein Angebot optisch günstiger.
Ein Pauschalpreis gilt für die beschriebene Leistung, unabhängig von kleinen Mengenabweichungen. Das gibt Planungssicherheit. Ändern Sie aber während der Bauzeit etwas, wird nachberechnet. Beide Formen sind üblich. Sie sollten nur wissen, welche vereinbart ist.
Beim Einheitspreis lohnt es sich, beim Aufmaß dabei zu sein oder es sich zeigen zu lassen. Vergleichen Sie am Ende die Schlussrechnung Position für Position mit dem Angebot. Abweichungen bei den Mengen sind normal, neue Positionen sollten aber vorher als Nachtrag besprochen worden sein.
Pflanzung und Rasen: Ist die Fertigstellungspflege drin?
Bei Pflanz- und Rasenarbeiten gibt es einen Punkt, der in Angeboten oft unterschiedlich behandelt wird: die Fertigstellungspflege. So nennen die Normen für Pflanz- und Rasenarbeiten, DIN 18916 und DIN 18917, die Pflege nach dem Pflanzen oder Säen, bis die Fläche einen abnahmefähigen Zustand erreicht hat. Beim Rasen heißt das vereinfacht, dass er gleichmäßig und ausreichend dicht aufgelaufen ist und schon einige Male gemäht wurde. Bei Pflanzungen gehören vor allem Wässern, Lockern und Unkraut entfernen dazu.
Manche Anbieter rechnen diese Pflege mit ein, andere überlassen Gießen und Mähen ab dem ersten Tag dem Auftraggeber. Beides kommt vor. Sie sollten aber wissen, was angeboten ist, denn wer die Pflege übernimmt, trägt meist auch einen Teil der Verantwortung dafür, dass Rasen und Pflanzen anwachsen.
Fragen Sie außerdem nach der Pflanzenqualität: Größe, Topf oder Ballen, Anzahl je Quadratmeter. Ein Staudenbeet mit wenigen großen Pflanzen und eines mit vielen kleinen sehen im Angebot gleich aus, im ersten Sommer aber nicht.
Wie verbindlich ist ein Kostenanschlag?
Ein Angebot, das Sie annehmen, wird zum Vertrag. Ein Kostenanschlag ist dagegen eine fachliche Schätzung. Nach § 632 Absatz 3 BGB ist er im Zweifel nicht zu bezahlen, es sei denn, das wurde vorher vereinbart.
Wird ein Kostenanschlag, dessen Richtigkeit nicht zugesichert wurde, wesentlich überschritten, muss der Unternehmer Ihnen das nach § 649 BGB unverzüglich anzeigen. Sie können dann kündigen und zahlen die bis dahin erbrachte Leistung. Wann eine Überschreitung wesentlich ist, sagt das Gesetz nicht. Das hängt vom Einzelfall ab. Dies ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Für Sie heißt das: Lassen Sie sich Mehrkosten während der Bauzeit vor der Ausführung ansagen, am besten schriftlich als Nachtrag mit Preis.
Zahlung, Termine und Rechnung
Klären Sie vor der Beauftragung, wann gezahlt wird. Bei größeren Aufträgen sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt üblich, etwa nach dem Unterbau und nach Fertigstellung. Eine hohe Vorauszahlung vor Baubeginn ist dagegen ungewöhnlich, außer für Sonderanfertigungen, die bestellt werden müssen.
Fragen Sie nach dem geplanten Zeitraum und danach, wie mit Schlechtwetter umgegangen wird. Pflaster wird bei Frost nicht verlegt, und Erdarbeiten bei Dauerregen schaden dem Boden.
Wenn Sie die Arbeitskosten steuerlich geltend machen wollen, müssen sie in der Rechnung erkennbar sein und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Was dabei gilt, steht im Artikel Handwerkerkosten absetzen.
Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten
Mit diesen Fragen werden Angebote vergleichbar, auch wenn sie unterschiedlich aufgebaut sind:
- Wie dick ist die Tragschicht nach dem Verdichten, und aus welchem Material?
- Welches Gefälle bekommt die Fläche, und wohin läuft das Wasser?
- Werden die Randsteine in Beton mit Rückenstütze gesetzt?
- Ist die Entsorgung von Altbelag und Aushub vollständig enthalten?
- Welche Positionen werden nach Aufwand abgerechnet, und mit welcher Menge ist gerechnet?
- Wie wird abgerechnet: Einheitspreis nach Aufmaß oder Pauschale?
- Wann beginnen die Arbeiten, und wie lange dauern sie voraussichtlich?
Notieren Sie die Antworten in einer einfachen Tabelle nebeneinander. Danach sehen Sie meist schnell, welches Angebot wirklich günstiger ist. Was Sie vor Baubeginn selbst erledigen können, steht unter Gartenbau vorbereiten. Wenn Sie ein Angebot für Ihre Fläche möchten, schicken Sie uns eine Anfrage mit Maßen und Fotos.
Häufige Fragen
01Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen in der Regel. Mehr Angebote machen den Vergleich nicht leichter, weil jede Besichtigung Zeit kostet und die Unterschiede im Detail liegen. Wichtiger ist, dass alle dieselbe Leistung beschreiben.
02Darf ein Betrieb für das Angebot Geld verlangen?
Ein normales Angebot ist in der Regel kostenlos. Ein Kostenanschlag muss nach § 632 Absatz 3 BGB nur bezahlt werden, wenn das vorher vereinbart wurde. Aufwendige Planungen mit Zeichnungen werden dagegen oft gesondert berechnet, das sollte dann vorher klar gesagt werden.
03Was ist, wenn während der Arbeiten etwas Unerwartetes im Boden auftaucht?
Dann sollte der Betrieb Sie informieren, bevor zusätzliche Arbeiten ausgeführt werden. Typisch sind alte Fundamente, Leitungen oder belasteter Boden. Die Mehrkosten werden als Nachtrag mit Preis angeboten, und Sie entscheiden.
04Muss ich ein Angebot schriftlich annehmen?
Gesetzlich nicht, aber es ist sinnvoll. Eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Datum, Angebotsnummer und besprochenen Änderungen verhindert Streit darüber, was vereinbart war.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 632 BGB (Vergütung, Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten) (öffnet in neuem Tab)
- § 649 BGB (Kostenanschlag, Anzeigepflicht bei wesentlicher Überschreitung) (öffnet in neuem Tab)
Die Hinweise zu Recht und Vorschriften sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sie möchten das nicht selbst machen? Schicken Sie uns ein paar Fotos und eine kurze Beschreibung – wir melden uns mit einem Terminvorschlag.
Anfrage stellen
