Regenwasser von Dach, Terrasse und Einfahrt kann auf dem eigenen Grundstück in Mulden, Rigolen oder durch durchlässiges Pflaster versickern, wenn Boden und Grundwasserstand es zulassen. Auf Wohngrundstücken ist das in Niedersachsen meist erlaubnisfrei, Hofflächen müssen dafür über eine bewachsene Bodenschicht entwässern. In Braunschweig entfällt für Flächen, die nicht mehr an den Kanal angeschlossen sind, die Niederschlagswassergebühr.
Wie die Gebühr in Braunschweig berechnet wird
Braunschweig rechnet die Abwassergebühr gesplittet ab. Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr nach den Flächen, von denen Regen in den Kanal läuft. Das sind meist Dachflächen, Zufahrten, Hof- und Stellplatzflächen.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Niederschlagswassergebühr der Stadtentwässerung Braunschweig 8,19 Euro im Jahr für jede volle zehn Quadratmeter angeschlossene Fläche, 2025 waren es 7,85 Euro (Stand: September 2026). Ein Haus mit 150 Quadratmetern Dach und 60 Quadratmetern gepflasterter Einfahrt zahlt also für 210 Quadratmeter, das sind rund 172 Euro im Jahr. Die Sätze ändern sich regelmäßig, maßgeblich ist die aktuelle Veröffentlichung der Stadtentwässerung.
Gebührenpflichtig ist nur, was tatsächlich in den Kanal entwässert. Versickert das Wasser einer Fläche vollständig auf dem Grundstück, ohne Überlauf zum Kanal, entfällt dafür die Gebühr. Behält die Versickerungsanlage einen Notüberlauf zum Straßenkanal, zählt nach den Erläuterungen der Stadtentwässerung nur noch ein Zehntel der Fläche, sofern die Anlage genug Volumen hat. Begrünte Dächer werden zur Hälfte angerechnet. Flächen, die an eine Regenwassernutzungsanlage für Toilette oder Waschmaschine angeschlossen sind, werden ebenfalls befreit. Für das Regenwasser, das nach der Nutzung in den Kanal geht, fällt dann Schmutzwassergebühr an. Eine Regentonne nur zum Gießen mit Überlauf zum Kanal senkt die Gebühr nicht.
Die Stadtentwässerung erfasst die Flächen über einen Flächenerfassungsbogen. Koppeln Sie Flächen ab, teilen Sie die Änderung dort mit, sonst bleibt die alte Fläche in der Abrechnung. In Wolfenbüttel, Peine, Gifhorn, Wolfsburg und Salzgitter gelten eigene Satzungen und Sätze.
Was rechtlich gilt
Wer Regenwasser versickert, leitet es ins Grundwasser ein. Dafür braucht es grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis. Niedersachsen macht in § 86 des Niedersächsischen Wassergesetzes eine Ausnahme: Keine Erlaubnis ist nötig, wenn das Wasser auf Dach-, Hof- oder Wegeflächen von Wohngrundstücken anfällt und auf dem Grundstück versickert, verregnet oder verrieselt wird. Für Hofflächen gilt das nur, wenn das Wasser über die belebte Bodenzone versickert, also durch eine bewachsene Oberbodenschicht wie in einer Rasenmulde.
Anders kann es aussehen bei gewerblich genutzten Grundstücken, in Wasserschutzgebieten, auf Altlastenflächen oder bei Anlagen, die Wasser direkt in tiefere Schichten leiten, etwa einem Sickerschacht für Hofwasser. Auch der Bebauungsplan kann Vorgaben machen.
Das ist allgemeine Information, im Einzelfall kann die Lage abweichen. Die Stadt Braunschweig verweist bei der Frage, wie eine Versickerungsanlage aussehen muss und ob eine Erlaubnis nötig ist, an die Stadtentwässerung Braunschweig. Außerhalb Braunschweigs ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises der richtige Ansprechpartner. Fragen Sie vor dem Bau nach.
Bei einem Neubau regelt ohnehin der Entwässerungsantrag, wohin Dach- und Hofwasser gehen. Wer nachträglich umbaut, sollte die Änderung trotzdem mit der Stadtentwässerung abstimmen, damit Gebühr und Flächenerfassung stimmen.
Versickert der Boden überhaupt?
Braunschweig liegt vielerorts auf sandigen Böden, die Wasser gut aufnehmen. Das gilt aber nicht überall. Lehm, verdichteter Boden nach dem Hausbau oder ein hoher Grundwasserstand in Niederungen können eine Versickerung erschweren oder ausschließen.
Einen ersten Eindruck gibt ein einfacher Versuch: Heben Sie an der geplanten Stelle ein Loch von etwa 30 mal 30 Zentimetern und einem halben Meter Tiefe aus, füllen Sie es mit Wasser, lassen Sie es versickern und füllen Sie erneut. Ist das Loch beim zweiten Mal nach einigen Stunden noch voll, wird es schwierig. Für eine belastbare Planung braucht es die Durchlässigkeit des Bodens, bei größeren Anlagen ein Bodengutachten.
Wichtige Abstände nach dem Regelwerk, wie Behörden sie in ihren Merkblättern wiedergeben:
- zwischen Sohle der Anlage und dem mittleren höchsten Grundwasserstand in der Regel mindestens ein Meter
- zu unterkellerten Gebäuden ohne wasserdichte Ausführung als Faustregel mindestens das Anderthalbfache der Baugrubentiefe, bei Gebäuden ohne Keller das Anderthalbfache der Fundamenttiefe, auch zu Gebäuden auf dem Nachbargrundstück
- zur Grundstücksgrenze genug Abstand, damit kein Wasser beim Nachbarn ankommt, manche Behörden nennen mindestens zwei Meter
Maßgeblich für Planung und Bemessung ist das Arbeitsblatt DWA-A 138-1 von Oktober 2024. Es hat die frühere Fassung von 2005 ersetzt.
Mulde, Rigole oder durchlässiges Pflaster
Welche Lösung passt, hängt von Fläche, Boden und Platz ab.
Flächenversickerung heißt, dass der Regen dort versickert, wo er fällt. Das gelingt mit Rasenfugenpflaster, Rasengittersteinen, Pflaster mit breiten Sickerfugen oder wasserdurchlässigen Steinen. Der Unterbau muss dafür ebenfalls durchlässig sein. Für Stellplätze und wenig befahrene Zufahrten ist das eine gute Wahl, für die Terrasse am Haus eher nicht.
Eine Versickerungsmulde ist eine flache, begrünte Senke im Rasen oder Beet. Das Wasser von Dach oder Einfahrt läuft oberirdisch oder über eine kurze Leitung hinein und versickert durch die Oberbodenschicht. Sie ist wenige Dezimeter tief, meist nicht mehr als 30 Zentimeter, und steht nur nach starkem Regen kurz unter Wasser. Mulden sind die einfachste und am besten reinigende Lösung und erfüllen bei Hofflächen die Bedingung der belebten Bodenzone.
Eine Rigole ist ein unterirdischer Speicher aus Kies oder Kunststoffblöcken, der Wasser aufnimmt und langsam abgibt. Sie braucht wenig Platz an der Oberfläche und eignet sich, wenn der Garten keine Mulde hergibt. Oft wird beides kombiniert: Die Mulde reinigt, die Rigole darunter speichert.
Ein Sickerschacht leitet Wasser punktförmig in die Tiefe. Er kommt, wenn überhaupt, nur für sauberes Dachwasser in Frage und ist häufiger erlaubnispflichtig.
Pflege: damit die Anlage dauerhaft versickert
Eine Versickerungsanlage funktioniert nur, solange der Boden offen bleibt. Mulden verschlämmen, wenn Erde, Laub und Feinanteile aus Einfahrt oder Dach eingespült werden. Dann steht das Wasser länger, und im schlimmsten Fall läuft die Mulde bei jedem Regen über.
Mähen Sie Rasenmulden wie den übrigen Rasen, fahren Sie aber nicht mit schweren Geräten hinein, damit der Boden nicht verdichtet. Laub im Herbst entfernen. Zuläufe und Rinnen einmal im Jahr und nach starkem Laubfall prüfen. Bei Rigolen gehört vor den Zulauf ein Schacht mit Sieb oder Absetzraum, der regelmäßig geleert wird. Ist eine Rigole zugeschlämmt, lässt sie sich kaum reinigen.
Behandeln Sie Flächen, die in die Mulde entwässern, mit Bedacht. Reinigungsmittel, Öl oder Streusalz gelangen sonst in den Boden. Auf Flächen, deren Wasser versickert, sind abstumpfende Streumittel wie Splitt die bessere Wahl.
Beim Pflastern gleich mitplanen
Am günstigsten wird Versickerung, wenn sie beim Bau einer Fläche von Anfang an eingeplant ist. Dann bekommt die Einfahrt ihr Gefälle nicht zum Hofablauf, sondern zum angrenzenden Beet oder zu einer Mulde am Rand. Eine Rinne am tiefsten Punkt sammelt das Wasser und gibt es an die Grünfläche ab. Fallrohre werden über einen Regenwasserverteiler oder eine offene Rinne in den Garten geführt.
Jede Anlage braucht einen Notüberlauf für Starkregen. Er darf nicht auf das Nachbargrundstück oder gegen die eigene Hauswand führen. Planen Sie die Mulde so, dass sie im Ernstfall überläuft, ohne Schaden anzurichten. Führt der Überlauf in eine Rasenfläche statt in den Kanal, bleibt die Fläche in Braunschweig ganz gebührenfrei.
Wasser, das nicht abfließen kann, weicht den Unterbau auf. Eine Versickerung zu nah an der gepflasterten Fläche kann deshalb Setzungen verursachen, siehe Pflaster sackt ab. Wie Gefälle und Unterbau einer Fläche aussehen, beschreibt die Seite zum Terrassen- und Pflasterbau. Ideen für einen Vorgarten mit Stellplatz und Grün finden Sie unter Vorgarten gestalten.
Wenn Sie eine Einfahrt neu bauen und das Regenwasser dabei vom Kanal nehmen wollen, schicken Sie uns eine Anfrage mit Fotos und einer groben Skizze der Flächen.
Häufige Fragen
01Muss ich die Versickerung bei der Stadtentwässerung anmelden?
Auf Wohngrundstücken braucht die Versickerung meist keine wasserrechtliche Erlaubnis. Damit die Gebühr sinkt, müssen Sie abgekoppelte Flächen aber der Stadtentwässerung melden, in Braunschweig über den Flächenerfassungsbogen. Bei Neubauten gehört die Entwässerung ohnehin in den Entwässerungsantrag.
02Lohnt sich eine Zisterne zusätzlich?
Eine Zisterne speichert Wasser zum Gießen oder für die Toilettenspülung. Dient sie auch der Toilettenspülung oder Waschmaschine, entfällt in Braunschweig die Niederschlagswassergebühr für die angeschlossenen Flächen, für das genutzte Wasser fällt dann Schmutzwassergebühr an. Eine reine Gießwasser-Zisterne bringt nur etwas, wenn ihr Überlauf nicht in den Kanal, sondern in eine Mulde oder Rigole geht.
03Kann ich Regenwasser einfach auf den Rasen laufen lassen?
Bei kleinen Flächen und durchlässigem Boden ja, das ist die einfachste Form der Versickerung. Bei großen Dachflächen und bei Starkregen reicht der Rasen oft nicht, dann steht das Wasser oder läuft zum Haus. Eine flache Mulde mit ausreichendem Abstand zum Keller ist die sicherere Lösung.
04Was passiert, wenn meine Versickerungsanlage überläuft?
Läuft Wasser auf ein Nachbargrundstück oder in einen Keller, kann das zu Streit und Haftung führen. Jede Anlage braucht deshalb einen Notüberlauf in eine unschädliche Richtung. Die Bemessung nach DWA-A 138-1 berücksichtigt, wie viel Regen in welcher Zeit anfällt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Stadtentwässerung Braunschweig: Abwassergebühren (Niederschlagswassergebühr 8,19 € je volle 10 m² und Jahr ab 01.01.2026, 2025: 7,85 €, gebührenpflichtige Flächen, Befreiung bei Regenwassernutzung) (öffnet in neuem Tab)
- Stadtentwässerung Braunschweig: Informationen zum Flächenerfassungsbogen (Flächenmeldung, Versickerung ohne Überlauf gebührenfrei, mit Notüberlauf ein Zehntel, Gründach 50 %, Regenwassernutzung, Regentonnen) (öffnet in neuem Tab)
- Stadt Braunschweig: Abwasser (Versickerung bei geeigneten Boden- und Grundwasserverhältnissen, Auskunft zur Erlaubnis bei der Stadtentwässerung) (öffnet in neuem Tab)
- Niedersächsisches Wassergesetz § 86 (erlaubnisfreie Versickerung auf Wohngrundstücken, belebte Bodenzone bei Hofflächen) (öffnet in neuem Tab)
- DWA: Arbeitsblatt DWA-A 138-1 Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Oktober 2024 (öffnet in neuem Tab)
- Landeshauptstadt Hannover: Infoblatt Versickerung von Niederschlagswasser (Abstand zu Gebäuden 1,5-fache Baugruben- bzw. Fundamenttiefe nach DWA-A 138) (öffnet in neuem Tab)
- Landkreis Mainz-Bingen: Niederschlagswasserversickerung (Abstand Grundwasser mind. 1 m, Grenze 2 m, Einstau Mulde max. 30 cm) (öffnet in neuem Tab)
Die Hinweise zu Recht und Vorschriften sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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