Kurz gesagt

Ja, im Grundsatz. Nach § 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung müssen nicht überbaute Flächen eines Baugrundstücks Grünflächen sein, und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat 2023 bestätigt, dass die Bauaufsicht die Beseitigung von Schotterbeeten anordnen kann. Steine sind nur in geringem Umfang erlaubt, die Pflanzen müssen überwiegen. Pflegeleicht wird ein Vorgarten auch mit dicht gepflanzten Stauden, Gräsern und Bodendeckern.

Was die Niedersächsische Bauordnung verlangt

Der entscheidende Satz steht in § 9 Absatz 2 NBauO: Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Andere zulässige Nutzungen sind zum Beispiel die Zufahrt zur Garage, Stellplätze, Wege zum Hauseingang, die Terrasse oder ein Platz für Mülltonnen und Fahrräder. Diese Flächen dürfen befestigt sein, soweit sie für ihren Zweck nötig sind. Alles andere soll grün sein.

Die Regel gilt landesweit, also in Braunschweig genauso wie in Wolfenbüttel, Peine oder Gifhorn. Ein Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung kann zusätzliche Vorgaben machen. Nach Angaben des Landes muss auf diesen Flächen die Vegetation überwiegen. Steinflächen sind aus Gründen der Gestaltung oder der leichteren Pflege nur in geringem Maß zulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob unter dem Schotter eine Folie liegt oder nicht.

Der Beschluss des OVG Lüneburg von 2023

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 17. Januar 2023 unter dem Aktenzeichen 1 LA 20/22 zu Schottergärten entschieden. Eigentümer in Diepholz hatten im Vorgarten zwei Beete von zusammen rund 50 Quadratmetern mit Kies belegt und einzelne Pflanzen hineingesetzt. Die Stadt ordnete an, den Kies zu beseitigen. Die Eigentümer klagten und verloren.

Das Gericht stellte auf den grünen Charakter ab. Grünflächen sind danach mit Pflanzen bewachsene Flächen. Steine schließen das nicht aus, wenn sie dem Bewuchs dienen und untergeordnet sind. Die Beete in Diepholz waren aber keine Grünflächen mit etwas Kies, sondern Kiesbeete, in die punktuell Koniferen, Sträucher und Bodendecker gepflanzt waren. Der Rasen hinter dem Haus glich das nicht aus.

Einen Bestandsschutz gab es nicht. Das Gericht wies darauf hin, dass die Pflicht zur Begrünung schon in der Bauordnung von 1973 stand. Die Kiesbeete aus dem Jahr 2005 waren also nie rechtmäßig. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Wo die Grenze liegt: Stein ja, Schotterfläche nein

Eine feste Prozentzahl gibt es nicht. Das Gericht verlangt eine wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls und lehnt eine mathematische Rechnung ausdrücklich ab. Wie die Grünfläche aussieht, bleibt dem Eigentümer überlassen.

Als Faustregel lässt sich sagen: Steine dürfen dienen, aber nicht bestimmen. Unproblematisch sind in der Regel:

  • Einfassungen und Kanten aus Stein oder Pflaster um Beete
  • Trittsteine oder schmale Wege durch eine Pflanzfläche
  • einzelne Findlinge oder eine Trockenmauer als Gestaltungselement
  • nach unserer Einschätzung auch eine dünne Mulchschicht aus Splitt zwischen dicht stehenden Pflanzen, solange die Pflanzen die Fläche deutlich prägen

Problematisch sind große Flächen aus Schotter, Kies oder Splitt mit wenigen Solitärpflanzen, mit oder ohne Folie darunter. Wie Ihre Stadt einen konkreten Garten bewertet, kann nur die Bauaufsicht sagen. Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Was passiert, wenn die Bauaufsicht kommt

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Sie kann nach § 79 NBauO anordnen, was nötig ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen. Das kann die Herrichtung, Begrünung und Unterhaltung einer Fläche sein. Wer eine solche schriftliche Anordnung nicht befolgt, riskiert nach Angaben des Landes zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Ob und wann eine Behörde tätig wird, liegt in ihrem Ermessen und wird nicht überall gleich gehandhabt. Wer gerade baut oder den Vorgarten ohnehin neu macht, sollte die Regel von Anfang an einhalten. Ein späterer Rückbau ist teurer als eine Bepflanzung von Anfang an.

Wenn der Schottergarten schon beim Kauf da war

Viele Eigentümer haben den Schotter nicht selbst angelegt, sondern mit dem Haus übernommen. Das ändert an der Pflicht nichts. Die Anordnung richtet sich an die Person, die für das Grundstück verantwortlich ist, also in der Regel an den heutigen Eigentümer.

Wer ein Haus kauft, sollte sich den Vorgarten deshalb mit diesem Blick ansehen und den Umbau einplanen. Bei einem Neubau vom Bauträger lohnt es sich, vorher zu klären, wie die Außenanlagen aussehen sollen. Steht im Bebauungsplan oder im Kaufvertrag etwas zur Gestaltung der Freiflächen, gilt das zusätzlich.

Warum Schotter nicht pflegeleicht bleibt

Schottergärten werden meist angelegt, um Arbeit zu sparen. Das klappt ein, zwei Jahre. Dann sammeln sich Laub, Blütenreste und Staub zwischen den Steinen. Daraus entsteht Humus, in dem angeflogene Samen keimen. Moos und Algen färben helle Steine grün und grau. Unkraut aus den Fugen zu ziehen ist mühsamer als aus lockerem Beetboden, und ein Vlies darunter reißt mit der Zeit.

Dazu kommt die Hitze. Steine speichern Wärme und geben sie abends ab, direkt an der Hauswand. Wasser versickert unter einer dichten Folie schlecht. Für Insekten und Vögel bietet die Fläche fast nichts.

Wer wirklich wenig Arbeit will, fährt mit einer geschlossenen Pflanzendecke besser. Wie das geht, beschreibt der Artikel pflegeleichter Garten ohne Schotter.

Umbau: vom Schotterbeet zur Pflanzfläche

Ein bestehender Schottergarten lässt sich in wenigen Schritten umbauen:

  • Schotter oder Kies abräumen. Sauberes Material lässt sich oft als Unterbau für Wege oder als Drainage wiederverwenden.
  • Folie oder Vlies vollständig entfernen.
  • Den Boden darunter prüfen. Er ist oft verdichtet und nährstoffarm, weil er jahrelang abgedeckt war.
  • Tief lockern und Oberboden mit Kompost auftragen.
  • Dicht pflanzen, damit sich die Fläche schnell schließt.
  • Eine dünne Mulchschicht aufbringen, bis die Pflanzen den Boden bedecken.

Die beste Zeit für den Umbau ist das Frühjahr oder der Frühherbst, dann wachsen die Stauden vor Sommerhitze oder Frost ein. Wie ein Beet richtig aufgebaut wird, erklärt der Artikel Staudenbeet anlegen. Den Umbau übernehmen wir im Rahmen der Gartengestaltung und -pflege.

Pflegeleichte Alternativen, die als Grünfläche gelten

Für sonnige, trockene Vorgärten eignen sich Steppen- und Präriestauden mit Gräsern. Sie kommen mit wenig Wasser aus, werden einmal im Jahr zurückgeschnitten und sehen auch im Winter gut aus. Eine Mulchschicht aus Splitt zwischen den Pflanzen hält Unkraut zurück. Gepflanzt wird so dicht, dass nach dem Anwachsen die Pflanzen und nicht die Steine das Bild bestimmen. Eine behördliche Grenze für mineralischen Mulch gibt es nicht, im Zweifel lieber mehr Pflanzen und weniger sichtbaren Splitt.

Im Halbschatten und unter Gehölzen schließen Bodendecker wie Storchschnabel, Elfenblume oder Immergrün die Fläche. Kleine Sträucher und Gehölze geben Struktur, ohne viel Schnitt zu brauchen. Auch Rasen ist eine Grünfläche. Ein Kräuterrasen mit Thymian, Klee und Schafgarbe verträgt Trockenheit besser als reiner Zierrasen und muss seltener gemäht werden.

Mülltonnen, Fahrräder und Stellplatz lassen sich mit einem geplanten, befestigten Bereich unterbringen, der Rest bleibt grün. Ideen dazu stehen im Artikel Vorgarten gestalten. Wenn Sie Ihren Schottergarten umbauen wollen, schicken Sie uns eine Anfrage mit Fotos und der ungefähren Größe der Fläche.

Häufige Fragen

01Gilt das Schottergarten-Verbot auch für bestehende Gärten?

Ja. Das OVG Lüneburg hat einen Bestandsschutz verneint, weil die Pflicht zur Begrünung schon seit der Bauordnung von 1973 besteht. Ein Schottergarten, der vor Jahren angelegt wurde, war damit nie rechtmäßig. Ob die Behörde einschreitet, liegt in ihrem Ermessen.

02Ist Rindenmulch oder Holzhäcksel auch verboten?

Dazu gibt es keine ausdrückliche Regel oder Entscheidung. Nach unserer Einschätzung ist Mulch zwischen Pflanzen normale Beetpflege und macht aus einer bepflanzten Fläche keine Steinfläche. Maßgeblich dürfte wie beim Kies sein, dass die Pflanzen die Fläche prägen. Eine reine Mulchfläche ohne Bewuchs wäre dagegen kaum als Grünfläche anzusehen.

03Darf ich einen Kiesstreifen am Haus als Spritzschutz anlegen?

Eine ausdrückliche Regelung dazu gibt es in der Bauordnung nicht. Ein schmaler Kiesstreifen an der Hauswand schützt Fassade und Sockel vor Spritzwasser und dürfte deshalb in der Regel als zulässige Nutzung gelten. Halten Sie ihn so schmal, wie es dafür nötig ist, und fragen Sie im Zweifel bei der Bauaufsicht nach.

04Was kostet mich ein Verstoß?

Zunächst meist eine Anordnung, die Fläche zu begrünen, mit einer Frist. Kommt man ihr nicht nach, kann die Behörde Zwangsmittel einsetzen, zusätzlich droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Höhe eines Bußgelds hängt vom Einzelfall ab.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Hinweise zu Recht und Vorschriften sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Sie möchten das nicht selbst machen? Schicken Sie uns ein paar Fotos und eine kurze Beschreibung – wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

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