Warnzeichen für einen unsicheren Baum sind vor allem Pilzfruchtkörper am Stamm oder Stammfuß, Risse, Höhlungen, abgestorbene Äste in der Krone, eine neue Schieflage mit angehobenem Boden und Zwiesel mit eingewachsener Rinde. Als Eigentümer müssen Sie Ihre Bäume regelmäßig ansehen und erkannte Gefahren beseitigen lassen. Bei Zweifeln hilft eine Kontrolle durch eine fachkundige Person, bei Bedarf eine eingehende Untersuchung.
Was die Verkehrssicherungspflicht von Ihnen verlangt
Wer einen Baum auf seinem Grundstück hat, ist dafür verantwortlich, dass von ihm keine vermeidbare Gefahr für andere ausgeht. Rechtlich folgt das aus der allgemeinen Haftung nach § 823 BGB: Wer fahrlässig das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen. Fällt ein kranker Ast auf das Auto des Nachbarn oder auf einen Fußgänger, kann das den Baumeigentümer treffen.
Die Rechtsprechung verlangt keine absolute Sicherheit. Ein gesunder Baum, der bei einem schweren Sturm umstürzt, ist in der Regel höhere Gewalt. Verlangt wird, dass der Eigentümer seine Bäume in angemessenen Abständen ansieht und bei erkennbaren Anzeichen einer Gefahr handelt. Wer Warnzeichen übersieht oder ignoriert, handelt fahrlässig.
Für Städte, Gemeinden und größere Grundstücksverwalter gibt es dafür ein festes Verfahren, die Baumkontrollrichtlinien der FLL. Sie beschreiben Regelkontrollen in festen Abständen, Zusatzkontrollen nach Stürmen und eingehende Untersuchungen bei Zweifeln. Für Privatleute sind sie keine Pflicht, aber ein guter Maßstab dafür, wie man vorgeht. Das ist allgemeine Information, im Schadensfall kommt es immer auf die Umstände an.
Warnzeichen am Stammfuß und an den Wurzeln
Die meisten Bäume, die umstürzen, versagen am Stammfuß oder im Wurzelbereich. Dort lohnt der genaueste Blick:
- Pilzfruchtkörper am Stammfuß oder an Wurzelanläufen, etwa Konsolen, krustige schwarze Beläge oder Büschel von Hutpilzen. Viele holzzersetzende Pilze zeigen sich erst, wenn der Befall schon fortgeschritten ist.
- Hohle Stellen, weiches oder bröseliges Holz, Höhlungen am Stamm.
- Risse im Boden oder angehobener Boden auf der dem Baum abgewandten Seite. Das deutet darauf hin, dass sich der Wurzelteller bewegt.
- Eine Schieflage, die neu ist oder zunimmt. Ein Baum, der seit Jahrzehnten schräg gewachsen ist, ist meist kein Problem. Einer, der nach einem Sturm schräg steht, schon.
- Verletzte oder gekappte Wurzeln durch Bauarbeiten, Leitungsgräben oder Pflasterarbeiten in den letzten Jahren. Die Folgen zeigen sich oft erst nach mehreren Jahren.
Auch Schäden durch Rasenmäher und Trimmer an der Rinde am Stammfuß sind Eintrittspforten für Pilze.
Warnzeichen an Stamm und Krone
Weiter oben am Baum achten Sie auf diese Punkte:
- Längsrisse im Stamm oder in starken Ästen, vor allem nach Frost oder Sturm.
- Zwiesel, also zwei gleich starke Stämmlinge aus einem Punkt, mit eingewachsener Rinde in einer engen V-Gabel. Solche Gabeln brechen häufig auseinander.
- Totholz in der Krone: Äste ohne Laub im Sommer, abblätternde Rinde, trockene Aststummel. Tote Äste ab etwa Armdicke über Wegen, Terrassen, Spielplätzen oder Stellplätzen sollten entfernt werden.
- Eine lichte Krone mit kleinen Blättern oder frühem Laubfall über mehrere Jahre. Das ist ein Zeichen für Stress, etwa durch Trockenheit oder Wurzelschäden.
- Ausfluss von Saft oder Schleim am Stamm und abplatzende Rinde.
- Nach früheren Kappungen: viele dünne, steil stehende Triebe an großen Schnittstellen. Diese Triebe sind schlecht verankert und brechen leichter aus.
Ein Fernglas hilft, die obere Krone vom Boden aus anzusehen. Klettern Sie nicht selbst in einen Baum, dessen Sicherheit Sie prüfen wollen.
Welche Gartenbäume mehr Aufmerksamkeit brauchen
Manche Baumarten sind von Natur aus anfälliger als andere. Das heißt nicht, dass sie gefällt werden müssen, sondern dass sie genauer beobachtet werden sollten.
Fichten wurzeln flach und sind bei Sturm auf nassem Boden anfällig für Windwurf. Nach trockenen Sommern sind viele Fichten in Gärten zusätzlich geschwächt. Birken werden selten sehr alt und bilden früh Totholz in der Krone. Pappeln und Weiden wachsen schnell, ihr Holz ist aber weich und bricht leichter, vor allem bei älteren Bäumen mit großen Kronen. Alte Obstbäume sind oft innen hohl und tragen trotzdem, bis ein schwerer Ast mit Früchten ausbricht.
Auch der Standort zählt. Ein Baum, dessen Wurzelbereich in den letzten Jahren überbaut, gepflastert oder aufgeschüttet wurde, bekommt weniger Luft und Wasser. Solche Schäden zeigen sich oft erst nach Jahren an einer lichter werdenden Krone.
Wann und wie oft Sie hinschauen sollten
Eine bewährte Praxis ist, Bäume zweimal im Jahr anzusehen: einmal im Sommer mit Laub, wenn sich Totholz und schwache Kronenteile zeigen, und einmal im Winter ohne Laub, wenn Astansätze, Risse und Pilze gut zu sehen sind. Zusätzlich lohnt ein Blick nach jedem schweren Sturm, nach Starkregen auf durchnässtem Boden und nach Bauarbeiten in der Nähe.
Wie oft genau, hängt vom Baum und vom Standort ab. Ein junger, gesunder Baum mitten im Garten braucht weniger Aufmerksamkeit als eine alte Buche an der Straße oder eine Pappel neben dem Kinderspielplatz. Je mehr Menschen sich in der Nähe aufhalten und je älter und größer der Baum ist, desto genauer sollten Sie hinsehen.
Halten Sie fest, was Sie gesehen haben, mit Datum und Fotos. Diese einfache Dokumentation hilft im Schadensfall zu zeigen, dass Sie Ihre Pflicht ernst genommen haben. Bei vermieteten Grundstücken oder Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine schriftliche Kontrolle ohnehin sinnvoll.
Wann eine Fachperson oder ein Gutachten nötig ist
Wenn Sie eines der Warnzeichen sehen, sollte eine fachkundige Person den Baum ansehen. Bei der Kontrolle in der Baumpflege wird der Baum vom Boden aus beurteilt: Art, Alter, Vitalität, Stammfuß, Stamm und Krone. Oft reicht danach ein Pflegeschnitt, etwa das Entfernen von Totholz oder eine Entlastung einzelner schwerer Äste.
Bleiben Zweifel, ob der Baum noch bruch- oder standsicher ist, folgt eine eingehende Untersuchung durch einen Sachverständigen. Dafür gibt es Messverfahren, die das Innere des Stammes sichtbar machen, etwa Schalltomografie oder Bohrwiderstandsmessung, und Zugversuche für die Standsicherheit. Das kostet mehr, erspart aber manchmal die Fällung eines Baumes, der noch viele Jahre stehen kann.
Ist Gefahr im Verzug, zum Beispiel ein angebrochener Ast über der Einfahrt, sichern Sie zuerst den Bereich ab und lassen den Ast entfernen. Wenn Sie einen Baum ansehen lassen wollen, schicken Sie uns eine Anfrage mit Fotos vom Stammfuß, vom Stamm und von der ganzen Krone.
Fällen oder erhalten: was vorher zu klären ist
Nicht jeder Baum mit einem Mangel muss weg. Totholz lässt sich entfernen, schwere Äste lassen sich einkürzen, Zwiesel können mit einer Kronensicherung verbunden werden. Eine Fällung ist der letzte Schritt, wenn der Baum nicht mehr sicher zu machen ist.
Vor einer Fällung sind einige Fragen zu klären:
- Gilt eine Baumschutzsatzung oder ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt? Das ist von Stadt zu Stadt verschieden. Braunschweig hat keine Baumschutzsatzung, Gifhorn hat eine, in Wolfsburg gilt sie für einzelne Stadtteile, und in Wolfenbüttel sollten Sie vorher bei der Stadt nachfragen.
- Liegt die Arbeit in der Zeit vom 1. März bis 30. September? § 39 Bundesnaturschutzgesetz verbietet dann das Fällen von Bäumen außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen. Bäume in privaten Haus- und Kleingärten sind in Niedersachsen davon ausgenommen. Für Bäume am Feldrand oder auf ungenutzten Flächen und für Hecken und Gebüsche gilt das Verbot dagegen, Ausnahmen gibt es dort etwa zur Verkehrssicherheit. Im Zweifel fragen Sie die untere Naturschutzbehörde.
- Leben Tiere im Baum? Besetzte Nester und Höhlen, etwa von Spechten oder Fledermäusen, sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz das ganze Jahr geschützt, auch im Hausgarten. Deshalb wird der Baum vor jeder Fällung darauf abgesucht.
Ragt ein kranker Baum vom Nachbargrundstück herüber, geht es zusätzlich um nachbarrechtliche Fragen. Die klärt der Artikel Überhang vom Nachbarn.
Häufige Fragen
01Haftet meine Versicherung, wenn mein Baum auf das Nachbarhaus fällt?
Ihre Haftpflicht zahlt nur, wenn Sie haften, also etwa Warnzeichen übersehen haben. Beim selbst bewohnten Einfamilienhaus ist das Grundstück oft in der privaten Haftpflicht mitversichert, bei vermieteten Häusern braucht es meist eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Stürzt ein gesunder Baum im Sturm um, trägt der Nachbar den Schaden in der Regel über seine eigene Gebäudeversicherung. Was genau gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
02Ist ein Baum mit Efeu am Stamm gefährlich?
Efeu schadet dem Baum in der Regel nicht direkt, erschwert aber die Kontrolle, weil Risse und Pilze am Stamm verdeckt sind. Bei alten Bäumen an Wegen kann es sinnvoll sein, den Stammfuß freizuhalten.
03Mein Nachbar hat einen morschen Baum. Was kann ich tun?
Sprechen Sie ihn an und weisen Sie ihn schriftlich auf die Gefahr hin, am besten mit Fotos. Reagiert er nicht und besteht eine konkrete Gefahr, können Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt wenden.
04Kann ich selbst testen, ob ein Stamm hohl ist?
Ein Klopfen mit dem Gummihammer gibt einen ersten Hinweis, ein hohler Klang deutet auf Hohlräume. Verlässlich ist das nicht. Für eine belastbare Aussage braucht es eine Untersuchung mit Messgeräten.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB, Schadensersatzpflicht (gesetze-im-internet.de) (öffnet in neuem Tab)
- FLL: Baumkontrollrichtlinien, Ausgabe 2020 (öffnet in neuem Tab)
- GALK: FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020 (Regelkontrolle, Zusatzkontrolle, eingehende Untersuchung) (öffnet in neuem Tab)
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz (gesetze-im-internet.de) (öffnet in neuem Tab)
- Nds. Umweltministerium: Runderlass vom 7.3.2023 zur Auslegung „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ (§ 39 Abs. 5 BNatSchG), Nds. MBl. S. 256 (NI-VORIS) (öffnet in neuem Tab)
- § 44 Bundesnaturschutzgesetz, Artenschutz (gesetze-im-internet.de) (öffnet in neuem Tab)
Die Hinweise zu Recht und Vorschriften sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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