Bequem ist eine Treppe, wenn zwei Stufenhöhen plus ein Auftritt etwa 63 cm ergeben. Im Garten wählt man flachere Stufen als im Haus, meist 12 bis 16 cm hoch mit 32 bis 40 cm Auftritt. Alle Stufen einer Treppe müssen gleich hoch sein, sonst stolpert man.
Die Schrittmaßregel: 2 × Steigung + Auftritt ≈ 63 cm
Die Regel beruht auf der Schrittlänge eines Erwachsenen auf ebener Strecke. Beim Treppensteigen wird der Schritt kürzer, und zwar ungefähr um die doppelte Stufenhöhe. Daraus ergibt sich die Formel: zweimal Steigung plus Auftritt gleich Schrittmaß. Die Treppennorm DIN 18065 legt für Treppen an Gebäuden eine Spanne von 59 bis 65 cm zugrunde, in der Praxis rechnet man mit 63 cm.
Die Steigung ist die Höhe von einer Stufenoberkante zur nächsten. Der Auftritt ist die Tiefe, die Sie waagerecht nach vorn gehen. Eine Haustreppe mit 18 cm Steigung hat demnach rund 27 cm Auftritt.
Im Garten geht man anders. Man trägt Gießkannen, schiebt eine Schubkarre, geht bei Nässe oder im Dunkeln. Deshalb sind flachere Stufen mit tieferem Auftritt üblich. Bewährt haben sich Paarungen wie diese: - 16 cm Steigung, 31 cm Auftritt - 15 cm Steigung, 33 cm Auftritt - 14 cm Steigung, 35 cm Auftritt - 12 cm Steigung, 39 cm Auftritt
Unter etwa 12 cm Steigung wird es wieder unbequem. Man stolpert über kaum sichtbare Kanten. Soll ein Hang sehr flach überwunden werden, ist eine Rampe oder ein Weg mit Gefälle oft die bessere Lösung.
So berechnen Sie Stufenzahl und Lauflänge
Zuerst messen Sie den Höhenunterschied genau, von der fertigen Oberfläche unten bis zur fertigen Oberfläche oben. Spannen Sie eine Schnur waagerecht vom oberen Punkt nach vorn und messen Sie am unteren Punkt senkrecht nach oben. Dabei messen Sie auch gleich die verfügbare Länge.
Dann rechnen Sie: - Höhe durch Wunschsteigung teilen und auf eine ganze Zahl runden. Das ist die Zahl der Steigungen. - Höhe durch diese Zahl teilen. Das ist die tatsächliche Steigung. - Auftritt nach der Schrittmaßregel bestimmen: 63 cm minus zweimal Steigung. - Lauflänge: Zahl der Steigungen minus eins, mal Auftritt. Die oberste Stufe ist das Gelände selbst.
Ein Beispiel mit 90 cm Höhe und einer Wunschsteigung von 15 cm: Das ergibt sechs Steigungen zu 15 cm, einen Auftritt von 33 cm und fünf Auftritte, also rund 1,65 m Lauflänge. Passt das nicht in den Platz, erhöhen Sie die Steigung etwas oder legen die Treppe schräg zum Hang.
Warum jede Stufe gleich hoch sein muss
Nach zwei, drei Stufen hat sich der Fuß auf den Rhythmus eingestellt. Weicht eine Stufe um mehr als etwa einen Zentimeter ab, bleibt man hängen oder tritt ins Leere. Der typische Fehler sitzt an der ersten oder letzten Stufe, weil unten der Weg und oben die Terrasse erst später fertig werden.
Planen Sie deshalb die Höhen der angrenzenden Beläge gleich mit. Die Oberkante des Weges unten und der Terrasse oben gehören in die Rechnung, nicht der heutige Boden. Wird unten noch Pflaster verlegt, fehlen sonst genau diese sechs, acht Zentimeter.
Auch der Auftritt muss gleichmäßig sein. Bei geschwungenen Treppen messen Sie ihn in der Lauflinie, dort wo man normalerweise geht. Das ist meist etwa in der Mitte der Stufe.
Blockstufe, Legstufe, Stellstufe: welche Bauart wofür
Blockstufen sind massive Stufen aus Naturstein oder Beton, meist 15 cm hoch und 35 cm tief. Sie sind schwer, liegen ruhig und brauchen kaum Unterkonstruktion außer dem Fundament. Die obere Stufe liegt dabei ein paar Zentimeter auf der unteren auf. Wie Blockstufen gegründet werden, beschreiben wir auf der Seite Naturstein- und Mauerbau.
Legstufen bestehen aus einer Platte als Auftritt, die auf einer Setzstufe oder einem gemauerten Unterbau liegt. So lassen sich breite Treppen passend zum Terrassenbelag bauen. Die Platte sollte vorn einige Zentimeter überstehen, damit eine Schattenkante die Stufe sichtbar macht.
Stellstufen aus Palisaden, Kantensteinen oder Stahlband fassen einen Auftritt aus Kies, Splitt oder Pflaster ein. Sie passen zu langen, flachen Wegen am Hang. Holzschwellen sehen natürlich aus, werden bei Nässe aber rutschig und halten je nach Holzart nur einige Jahre.
Fundament und Gefälle: damit nichts kippt
Eine Gartentreppe steht auf einem tragfähigen Unterbau. Bei Blockstufen ist das in der Regel ein Betonfundament auf verdichtetem Schotter. Die unterste Stufe braucht das stabilste Auflager, weil sie die ganze Treppe hält. Setzt sich der Boden oder hebt ihn der Frost an, verschieben sich die Stufen gegeneinander. Wie Frost unter Stufen wirkt, steht unter Frostschäden an Pflaster, Stufen und Mauern.
Jeder Auftritt bekommt ein leichtes Gefälle nach vorn, etwa 1 bis 2 Prozent. So läuft Regenwasser ab und steht nicht auf der Stufe, wo es im Winter zu Eis wird. Ein Gefälle nach hinten zum Hang ist ein Fehler.
Neben der Treppe muss der Hang gehalten werden. Das übernehmen Wangen aus Mauerwerk, Findlinge, eine kleine Stützmauer oder eine flache, bepflanzte Böschung. Welche Lösung wie viel Platz braucht, lesen Sie im Beitrag Hang im Garten abfangen.
Der Bauablauf in sechs Schritten
Wer eine kleine Treppe mit Blockstufen selbst setzt, geht in dieser Reihenfolge vor: - Treppe abstecken: Vorderkante jeder Stufe mit Pflöcken markieren, Höhen an einer Schnur anzeichnen. - Aushub bis unter die geplante Fundamentsohle, lose Erde und Wurzeln entfernen, Boden verdichten. - Schotterschicht einbauen und verdichten, darauf das Fundament für die unterste Stufe. - Unterste Stufe exakt ausrichten, in Längsrichtung waagerecht, mit leichtem Gefälle nach vorn. Sie bestimmt alle weiteren. - Jede weitere Stufe auf der vorherigen und auf ihrem eigenen Auflager im Hang setzen, Höhe nach jeder Stufe nachmessen. - Seiten verfüllen, verdichten und die Übergänge zu Weg und Hang anschließen.
Blockstufen aus Naturstein wiegen schnell über hundert Kilogramm. Für das Versetzen braucht man mindestens zwei Personen und Hilfsmittel wie eine Steinzange oder einen Minibagger. Messen Sie nach jeder Stufe, nicht erst am Ende. Ein Fehler von einem Zentimeter unten wird oben sonst zur ungleichen letzten Stufe.
Breite, Handlauf, Licht: was die Treppe sicher macht
Eine Person kommt mit etwa 80 cm Breite aus. Bequemer sind 1,0 bis 1,2 m, vor allem wenn Sie etwas tragen oder eine Schubkarre schieben. Wenn zwei Personen nebeneinander gehen sollen, planen Sie rund 1,5 m.
Ab drei bis vier Stufen ist ein Handlauf eine echte Hilfe, für ältere Menschen und im Winter ohnehin. Er muss fest verankert sein, nicht nur in die Erde gesteckt.
Wählen Sie eine rutschhemmende Oberfläche. Naturstein mit geflammter, gestockter oder gespaltener Oberfläche greift besser als polierter oder fein geschliffener Stein. Eine helle Vorderkante oder eine Leuchte im Wangenbereich macht die Stufen im Dunkeln erkennbar.
Lange Treppen am Hang unterbrechen Sie mit einem Podest. Als Faustregel im Garten gilt ein Absatz nach etwa acht bis zwölf Stufen. Das Podest sollte mindestens so tief sein wie ein Schritt plus ein Auftritt.
Wenn Sie die Treppe nicht selbst setzen wollen, schicken Sie uns eine Anfrage mit Fotos und dem gemessenen Höhenunterschied.
Häufige Fragen
01Muss eine Gartentreppe die Treppennorm einhalten?
Die DIN 18065 gilt für Treppen in und an Gebäuden. Für die Treppe im Garten ist sie keine Pflicht, liefert aber mit der Schrittmaßregel die Grundlage für eine bequeme Treppe. Gehört die Treppe zum Hauszugang oder zu einem vermieteten Objekt, kann mehr gelten. Klären Sie das im Einzelfall.
02Kann ich eine vorhandene zu steile Treppe flacher machen?
Nur, wenn mehr Lauflänge zur Verfügung steht. Dann werden die Stufen neu aufgeteilt und oft eine Stufe ergänzt. Ist kein Platz nach vorn, hilft manchmal ein Richtungswechsel mit Podest oder eine Treppe schräg zum Hang.
03Welche Stufen sind im Winter am sichersten?
Stufen mit rauer Oberfläche, Gefälle nach vorn und gut sichtbarer Kante. Glatte Beläge und Holz werden bei Reif schnell rutschig. Auf Treppen am Hauszugang lohnt ein Handlauf auch bei nur wenigen Stufen.
04Wie tief muss das Fundament einer Gartentreppe sein?
Das hängt von Stufenart, Boden und Höhe ab. Für wenige Blockstufen genügt oft ein Betonfundament auf einer verdichteten Schotterschicht. Bei höheren Treppen oder frostempfindlichem Lehmboden wird tiefer gegründet. Das legt man vor Ort fest.
Quellen und Rechtsgrundlagen
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