Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Bundesnaturschutzgesetz, Hecken stark zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs wegnehmen, sind auch in dieser Zeit erlaubt, solange keine Vögel in der Hecke brüten. Kräftige Rückschnitte und Verjüngungen gehören in die Zeit von Oktober bis Ende Februar.
Was § 39 Bundesnaturschutzgesetz genau verbietet
Die Regel steht in § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz. Danach ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Für Hecken und Sträucher gilt das auch im Hausgarten. Der Zweck ist der Schutz von Vögeln und anderen Tieren, die in dieser Zeit in Gehölzen brüten und Junge aufziehen.
Im selben Satz steht die wichtige Ausnahme: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sind zulässig. Wer also im Juni den Neuaustrieb einer Ligusterhecke auf die alte Form zurücknimmt, handelt erlaubt. Wer dieselbe Hecke im Mai von zwei Metern auf einen Meter herunterschneidet oder ganz rodet, nicht.
Die Frage ist in der Praxis also nicht das Datum allein, sondern wie viel Sie wegnehmen. Als Faustregel gilt: Was im laufenden Jahr gewachsen ist, darf weg. Schnitte ins alte, verholzte Gerüst der Hecke sind Winterarbeit.
Einzelne Bäume behandelt das Gesetz anders. Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen sind vom Verbot ausgenommen, und Niedersachsen zählt private Haus- und Kleingärten per Erlass ausdrücklich dazu. Diese Ausnahme gilt nur für Bäume, nicht für Hecken, Gebüsche und Sträucher.
Der Artenschutz gilt das ganze Jahr
Auch ein erlaubter Formschnitt wird unzulässig, wenn dabei ein besetztes Nest zerstört oder brütende Vögel erheblich gestört werden. Das regelt § 44 Bundesnaturschutzgesetz, und zwar unabhängig vom Monat. Amsel, Grünfink, Heckenbraunelle und Zaunkönig brüten gern in dichten Gartenhecken, oft schon ab März und teils mit zweiter oder dritter Brut bis in den August.
Sehen Sie deshalb vor jedem Schnitt nach:
- Hecke langsam abgehen und von außen hineinschauen, vor allem in Brusthöhe und im oberen Drittel.
- Auf Vögel achten, die mit Futter oder Nistmaterial immer an dieselbe Stelle fliegen.
- Warnrufe und aufgeregtes Verhalten in der Nähe ernst nehmen.
- Wenn ein Nest besetzt ist, den Bereich großzügig aussparen oder den Schnitt um einige Wochen verschieben.
Das kostet ein paar Minuten und erspart Ärger mit der Naturschutzbehörde. Verstöße gegen § 39 und § 44 können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die beste Zeit für den Formschnitt
Die meisten Schnitthecken bekommen im Jahr einen oder zwei Formschnitte. Der erste liegt nach dem Frühjahrsaustrieb, wenn die neuen Triebe etwas ausgereift sind. In der Region Braunschweig ist das meist Ende Juni. Ein zweiter, leichter Schnitt kann im August oder Anfang September folgen, damit die Hecke sauber in den Winter geht. Später sollten Sie nicht mehr schneiden, weil der Austrieb danach vor dem Frost nicht mehr ausreift.
Schneiden Sie an einem bedeckten Tag und nicht in der Mittagshitze. Frisch freigelegte Blätter im Inneren der Hecke verbrennen in praller Sonne leicht. Nach einem Formschnitt im Sommer braucht die Hecke bei Trockenheit Wasser, vor allem in den ersten Standjahren.
Welcher Rhythmus zu Ihrer Hecke passt, hängt von der Art ab. Hainbuche und Liguster vertragen zwei Schnitte gut, Eibe wächst langsam und kommt oft mit einem aus. Mehr dazu steht im Vergleich der Heckenpflanzen.
So schneiden Sie die Hecke richtig
Die wichtigste Regel betrifft die Form: Eine Hecke sollte unten breiter sein als oben, im Querschnitt also leicht trapezförmig. Dann bekommen auch die unteren Zweige Licht, und die Hecke verkahlt am Fuß nicht. Senkrechte oder oben breitere Hecken sind nach wenigen Jahren unten licht.
- Eine Schnur zwischen zwei Pfählen spannen, dann wird die Oberkante gerade.
- Die Seiten von unten nach oben schneiden und dabei leicht nach innen neigen.
- Jedes Jahr ein paar Zentimeter über dem letzten Schnitt bleiben, damit die Hecke nicht immer weiter wächst, aber auch nicht ins alte Holz geschnitten wird.
- Großblättrige Hecken wie Kirschlorbeer möglichst mit der Handschere schneiden. Die Motorschere zerfetzt die Blätter, die Ränder werden braun.
- Scharfes, sauberes Werkzeug verwenden. Stumpfe Messer quetschen die Triebe.
Das Schnittgut kann gehäckselt als Mulch unter die Hecke. Von Eibe und Kirschlorbeer sollten Kinder und Tiere nichts in die Finger oder ins Maul bekommen. Wenn Sie das nicht selbst machen wollen, übernimmt das die Gartenpflege als einzelnen Einsatz oder im festen Rhythmus.
Handschere, Akku oder Benzin: welches Werkzeug passt
Für kurze, niedrige Hecken bis etwa zehn Meter Länge reicht eine gute Handheckenschere. Sie schneidet sauber, ist leise und eignet sich für großblättrige Arten. Bei längeren Hecken lohnt eine Motorheckenschere. Akku-Geräte sind im Hausgarten meist die beste Wahl: leise genug für die Nachbarschaft, leicht und ohne Kabel, das man versehentlich durchschneidet. Benzingeräte braucht man eigentlich nur für sehr lange oder dicke Hecken.
Achten Sie auf die Schnittlänge des Messers. 50 bis 60 Zentimeter sind für die meisten Gartenhecken ein guter Kompromiss. Für hohe Hecken gibt es Geräte mit Teleskopstiel, die das Arbeiten auf der Leiter oft ersparen. Wer doch auf die Leiter muss, stellt sie auf festen, ebenen Boden und arbeitet nie mit ausgestrecktem Arm über der Schulter.
Für Motorheckenscheren gelten in Wohngebieten die Ruhezeiten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung: kein Betrieb an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20 und 7 Uhr. Örtliche Satzungen können weitere Ruhezeiten vorsehen.
Starker Rückschnitt und Verjüngung im Winter
Ist eine Hecke zu hoch, zu breit oder unten kahl geworden, hilft nur ein kräftiger Rückschnitt. Der ist ab dem 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Am besten eignet sich ein frostfreier Tag im Spätwinter, kurz bevor die Pflanzen wieder austreiben. Dann schließen sich die Schnittstellen schnell.
Nicht jede Hecke verträgt das. Hainbuche, Rotbuche, Liguster, Eibe und Kirschlorbeer treiben auch aus altem Holz wieder aus. Thuja und Scheinzypresse tun das nicht: Wer bis in den braunen, nadellosen Bereich schneidet, behält dort ein Loch.
Verjüngen Sie in Etappen. Im ersten Winter eine Seite und die Höhe stark zurücknehmen, im nächsten Winter die andere Seite. So bleibt die Hecke als Sichtschutz erhalten, und die Pflanzen haben genug Blattmasse, um sich zu erholen.
Muss eine Hecke wegen des Nachbarn auf eine bestimmte Höhe zurück, gilt in Niedersachsen außerdem das Nachbarrecht: Der Eigentümer muss den Rückschnitt nur vom 1. Oktober bis zum 15. März erledigen. Die Einzelheiten stehen im Artikel zum Grenzabstand von Hecken.
Wann Ausnahmen möglich sind
Das Gesetz kennt Ausnahmen, etwa für behördlich angeordnete Maßnahmen. Außerdem sind Maßnahmen erlaubt, die der Verkehrssicherheit dienen und nicht auf andere Weise oder zu einer anderen Zeit erledigt werden können. Ein typischer Fall: Eine Hecke wächst so weit auf den Gehweg, dass Fußgänger nicht mehr vorbeikommen, oder sie verdeckt die Sicht an einer Ausfahrt. Dann darf zurückgeschnitten werden, was für die Sicherheit nötig ist, nicht mehr. Oft reicht dafür schon ein Formschnitt, der ohnehin erlaubt ist.
Für zulässige Bauvorhaben gibt es eine Ausnahme nur dann, wenn lediglich geringfügiger Gehölzbewuchs weichen muss. Eine ganze Hecke für eine neue Terrasse im Sommer zu roden, fällt in der Regel nicht darunter. Fragen Sie in solchen Fällen vorher bei der unteren Naturschutzbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises nach. Das ist allgemeine Information; im Einzelfall entscheidet die Behörde. Oft ist es einfacher, die Arbeiten so zu planen, dass die Rodung in den Winter fällt und der Bau im Frühjahr beginnt. Wer den Garten neu anlegt, sollte das von Anfang an im Zeitplan haben.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Rückschnitt jetzt erlaubt ist, schicken Sie uns eine Anfrage mit ein paar Fotos der Hecke.
Häufige Fragen
01Gilt das Schnittverbot auch für kleine Hecken im Reihenhausgarten?
Ja. § 39 Bundesnaturschutzgesetz unterscheidet nicht nach Größe der Hecke oder des Gartens. Der schonende Formschnitt des Zuwachses ist aber auch dort im Sommer erlaubt.
02Darf ich im Sommer einzelne abgestorbene Pflanzen aus der Hecke nehmen?
Einzelne tote Pflanzen herauszunehmen, wird in der Regel nicht als Beseitigung der Hecke gewertet. Im Zweifel fragen Sie bei der unteren Naturschutzbehörde nach. Achten Sie trotzdem auf Nester, auch in abgestorbenen Pflanzen. Größere Lücken schließen Sie mit einer Nachpflanzung im Herbst.
03Kann der Nachbar verlangen, dass ich meine Hecke im Sommer kürze?
Einen starken Rückschnitt müssen Sie nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz nur vom 1. Oktober bis zum 15. März ausführen. Den normalen Formschnitt können Sie ihm natürlich anbieten.
04Wie oft muss eine neu gepflanzte Hecke geschnitten werden?
Junge Hecken schneidet man schon im ersten Jahr leicht an, auch an der Spitze. Das fördert die Verzweigung von unten. Wer wartet, bis die Endhöhe erreicht ist, bekommt eine Hecke, die unten licht bleibt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz (gesetze-im-internet.de) (öffnet in neuem Tab)
- Nds. Umweltministerium: Runderlass vom 7.3.2023 zur Auslegung „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ (§ 39 Abs. 5 BNatSchG), Nds. MBl. S. 256 (NI-VORIS) (öffnet in neuem Tab)
- § 44 Bundesnaturschutzgesetz, Artenschutz (gesetze-im-internet.de) (öffnet in neuem Tab)
- § 53 NNachbG, Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden (NI-VORIS) (öffnet in neuem Tab)
- § 7 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), Betriebszeiten in Wohngebieten (öffnet in neuem Tab)
Die Hinweise zu Recht und Vorschriften sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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